Kolumn

EU-Bio-Verordnung 7.0

Eine schier unendliche Geschichte hat nach 4 Jahren ihre vorläufige Ziellinie erreicht. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben letzte Woche mit knapper Mehrheit die neu geschriebene EU-Bio-Verordnung angenommen.

Sie ist europaweit die Grundlage für einheitliche und gemeinsame Spielregeln der Biobranche. Jenen Mitgliedsstaaten, die ihre Zustimmung nicht gegeben oder sich der Stimme enthalten haben, ging diese Version eines gemeinsamen Bioregelwerkes zu wenig weit oder war in gewissen Passagen zu ungenau und unpräzise formuliert.

Wenn wir uns an die Anfänge erinnern, so hatte eine handvoll Technokraten vom damaligen Agrarkommissar die Aufgabe erhalten, eine neue EU-Bio-Verordnung zu schreiben, die einerseits die Anforderungen einer Verordnung nach den EU-eigenen Kriterien erfüllt und andererseits die Erfordernisse einer ganzen Biobranche abbildet.

Der Beginn war geprägt, dass diese Technokraten den Unterschied zwischen rückstandsfreier Produktion und Bioproduktion  nicht auseinanderhalten konnten. Sie waren obendrein resistent gegen Einwände der wichtigen Bioverbände und Bio-Experten.

Viele Irrwege aus der Erstversion konnten so abgeändert werden. Viele praktikable Wege fanden Eingang. Dass die neue Verordnung den bürokratischen Aufwand nicht kleiner werden ließ störte die Gegner der neuen Verordnung sehr stark.

Die neue Verordnung ist als Rahmen beschlossen, aber die Ausformungen im Detail werden schrittweise in den nächsten Jahren erfolgen. Dies war der Weg, der machbar war.

Wen sich die Betroffenen fragen, warum es am Beginn so viele Irrwege gab, so sollten sie sich in den Spiegel sehen. Dort sieht man nicht nur einen Teil der Lösung, sondern ehrlicherweise auch einen Teil des Problems.

Wenn am Beginn einer Regelwerksänderung die Betroffenen immer nur den Stehsatz parat haben: „Nein, so geht das nicht!“ - aber selbst keinen konkreten Vorschlag bringen, dann kommt eben heraus, was bis vor einem guten Jahr im Entwurf zur Bioverordnung stand.

Erst als die ganz großen Bioverbände und deren Vertreter klare Wege aufgezeigt haben, begann es, in die notwendige Richtung zu gehen.

Wenn jetzt (in den nächsten Jahren) jedes notwendige Detail in diesen Verordnungs-Rahmen eingefügt wird, so gibt es trotz allem ausreichend Möglichkeit, die Notwendigkeiten für eine gedeihliche Entwicklung aus der Praxis heraus ein zu bringen.

Ich erwarte, dass der Stehsatz: „Nein, so geht das nicht!“ ersetzt wird durch: „So geht das“!

 

Fritz Prem