Kolumn

Verbote, Nachweispflichten und Bürokratie

Bei der Bürokratie war es lange Zeit doch so, dass in sehr zentral regierten Staaten die Beamtenschaft die eigentliche staatstragende Macht war. Sie hat im Wesentlichen die Gesetzesentwürfe geschrieben und die Novellen dazu verfasst.

Mittlerweile ist es so, dass in demokratisch geführten Staatsgebilden der Bürger relativ großen Einfluss auf Details der Gesetzgebung hat. Dies erfolgt über demokratisch gewählte Parteien, wo sich jeder nach seinem Gutdünken einbringen kann.

Dies führt zum Beispiel im agrarischen Bereich dazu, dass in einzelnen Förderrichtlinien Förderungsvoraussetzungen sehr detailliert ausgeführt sind, am Beispiel der relativ genau vorgegebenen Fruchtfolge, fachlich absolut richtig. Jeder Pflanzenbauer anerkennt den Inhalt der Regelung und ist überzeugt, dass eigentlich ein guter Pflanzenbauer dies sowieso hätte machen sollen.

Da hakt es aber an zwei Stellen. Zum einen ist es so, dass durch den Kostendruck vom Markt pflanzen bauliche Grundsätze auf der Strecke bleiben, da man ohne diese Regelungen günstiger produzieren kann. Des weiteren erfordert die Umsetzung einer solchen Förderrichtlinie einen dementsprechenden Kontrollmechanismus dahinter, um Missbrauch zu verhindern.

Das heißt, dass Bauern durch Aufzeichnungen nachweisen müssen, dass sie berechtigt sind, Förderungen entsprechend der Richtlinien zu kassieren. Hier ist es ganz einfach. Jene Bauern, denen der Bürokratieaufwand zu hoch ist, können freiwillig auf die Aufzeichnungen verzichten und erhalten aber im Gegenzug aus dieser Position keine Förderungen.

Anders gelagert ist es beim EU-Lieferkettengesetz. Hier geht es darum, bei Waren, die im EU-Binnenmarkt an Endkunden verkauft werden, ein Sozialdumping zu unterbinden. Durch den Kostendruck vom Markt sind Händler gezwungen, durch den Handel von Waren mit einem sozial bedenklichen Produktionsvorgang (Kinderarbeit, Ausbeutung der Arbeiter) im Wettbewerb mit den Mitanbietern zu bestehen.

Wenn es aber für alle Anbieter in der EU die gleichen Voraussetzungen gibt, ihre sozial bedenklichen Produktionsvorgänge offen zu legen, dann gibt es bis zu einem gewissen Maß keinen Wettbewerb mit Produkten, die unter Sozialdumping hergestellt wurden.

Es würde für alle Akteure gleich gelten. Alle hätten die gleichen Kosten mit der Aufzeichnung. Zahlen würden dies selbstverständlich die Endkunden, da es für alle gleich gilt und der Wettbewerb in diesem Punkt kein Kostentreiber ist.

Der Konsum in Europa würde nicht auf dem Rücken der sozial Schwächsten ablaufen.

Daher unverständlich, wenn jemand eine ersatzlose Streichung eines Grundgedankens des Lieferkettengesetzes fordert.


Fritz Prem