Kolumn

Blendgranaten

Als Reaktion auf das EU-Ansinnen von Regeln gegen unlauteren Wettbewerb im Handel sind in den letzten Tagen und Wochen so viele Blendgranaten geworfen worden wie schon lange nicht mehr.

Präsidenten von großen Handelsverbänden in Europa und Firmeneigentümer großer Lebensmittel-Handelsketten, sowie genossenschaftlich organisierte Einkaufsgemeinschaften wurden bemüht, um den Untergang des christlichen Abendlandes herauf zu beschwören.

Die Handelswelt würde durch das Festmachen der Regeln in Gesetze und Verordnungen ihren Handelsspielraum verlieren und in Richtung Planwirtschaft ab gedrängt. Die genossenschaftlichen Einkaufsgemeinschaften würden damit zerschlagen.

Die stärkste Blendgranate war aber, dass es den Handeslketten damit verboten würde, von ihren Lieferanten höhere Standards als die gesetzlich vorgesehenen zu verlangen. Höhere Qualitäts-, Bio- und Hygienestandards wären damit ausgewürgt. Der leidtragende wäre der Konsument, der nicht in den Genuss eines billigeren, aber höherwertigen Produktes kommt.

Lassen wir einmal in einer nüchternen Betrachtung die Kirche im Dorf. Ich habe in keiner einzigen Passage die oben angeführten Befürchtungen im Entwurf wiedergefunden. Es ist also ein vorauseilender Gehorsam gegenüber dem eigenen Klientel, fast so wie beamtete Gewerkschafter klassenkämpferisch um ihre „wohlerworbenen“ Rechte streiten.

Wenn wir ohne Nebelgranaten den politischen Willen betrachten, der hinter dieser Initiative steht, dann sind die wirklichen Auslöser jene unfairen Handelspraktiken, die einige wenige übereifrige, teils cholerische oder leicht sadistisch veranlagte Einkäufer ihren meist kleineren Lieferanten ab gerungen haben. In weiterer Folge war es natürlich eine Selbstverständlichkeit, dass einmal gegebene Handelszusagen von kleineren Lieferanten branchenüblich werden und von den übrigen Einkäufern mit verlangt werden.

Es geht da zB um die endlos in die Länge gezogenen Zahlungsfristen bei Frischeprodukten, obwohl der LEH sich nach spätestens 2 Wochen das Geld an der Registrierkasse vom Kunden geholt hat. Es geht um „freiwillige“ Rücknahmen von Frischeprodukten, die doch nicht so freiwillig sind, weil der Disponent beim Kunden den Bedarf zu groß eingeschätzt hat.

Es geht um „freiwillige“ Werbekostenzuschüsse, die bei Nichteinzahlen mit einer Auslistung verbunden sind. Es geht um jene Praktiken, wo der Einkäufer seine Einkaufsmacht gnadenlos ausgereizt hat.

Ich finde keine Passage im Entwurf, wo ein höherer Standard nicht vereinbart werden kann, so lange er auch gerecht ab gegolten wird.

Ein Spruch eines alten Jagdkollegen fällt mir da wieder ein: dort wo die Krähe (der Betroffene) sitzt, dort meldet sie sich.

Fritz Prem