Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

Rufmord21. September 2020

Ein Beispiel. Ein renommierter und stadtbekannter Dienstleister wurde durch eine Recherchepanne eines Journalisten um seinen guten Ruf gebracht. Durch eine halbseitige Ehrenerklärung in der nächsten Ausgabe war der rechtlichen Seite genüge getan. Der Dienstleister musste später auf Grund seines ruinierten Rufes Insolvenz anmelden.

Eine komplett andere Situation. Eine NGO kauft ganz regulär in einer Filiale eines großen Lebensmittel-Handelskonzerns eine Packung Gemüse und lässt diese in einem akkreditierten Labor auf Rückstände untersuchen. Im Laborbericht steht zu dieser Probe ein deutlich überhöhter Wert an Rückständen – die Probe wäre nicht verkaufsfähig.

Mit dem Laborbericht wurde die betroffene Lebensmittelhandelskette konfrontiert. Diese reagierte sofort und hat den betroffenen Lieferanten „gesperrt“ und von weiteren Lieferungen bis auf weiteres ausgeschlossen. Der Händler war tief verunsichert und hat dem Produzenten der Ware dies mitgeteilt. Binnen weniger Stunden war der betroffene Bauer im Dorf am Pranger. Er ist damit im Prinzip „Verursacher“, dass der Aufkäufer für die anderen Gemüsebauern im Dorf bei diesem LEH aus dem Rennen ist.

Der Betroffene steht am Pranger

Der betroffene Bauer verlangt nach einer Rückstellprobe von der ersten Laboruntersuchung – diese gibt es nicht. Der betroffene Bauer hat zum Glück auf der gleichen Parzelle noch das gleiche Gemüse stehen – die sofort durchgeführte Untersuchung, ebenfalls in einem akkreditierten Labor, ist ohne nennenswerte Rückstände.

Eine Nachfrage des Rechtsbeistandes des Bauern in der gesamten Lieferkette bis hin zur NGO – betroffenes Schweigen. Möglicherweise sei das erste Untersuchungsergebnis nicht ganz aussagekräftig.

Niemand erkundigt sich nach dem angerichteten Schaden

Niemand erkundigt sich nach dem Schaden, der beim Händler und beim Bauern durch diese „Hüftschuss-Aktion“ einer NGO entstanden ist.

Es gehört zum Geschäftsmodell einer NGO, unrechte Situationen professionell an die Öffentlichkeit zu bringen.

Es gehört zum Verhalten im Tagesgeschäft einer LEH-Organisation, in den eigenen Reihen nichts unrühmliches hängen zu lassen und entstandene Probleme dorthin weiter zu reichen, wo sie nach dem Verursacher-Prinzip möglicherweise herkommen.

Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass dies anscheinend nur in die eine Richtung funktioniert.

Ich hole diese Einzel-Situation in dieser Kolumne deshalb vor den Vorhang, da der betroffene Bauer bis heute keinen Anruf vom Verursacher dieser Situation erhalten hat, um ihm etwa eine Entschuldigung zu übermitteln, geschweige denn um über den angerichteten Schaden zu sprechen.

Fritz Prem

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