Neue Kolumne von Fritz Prem: Artikel 210a und Wettbewerbsbehörde
Den Artikel 210a gibt es schon seit einigen Jahren, wo Ausnahmen vom allgemeinen Wettbewerbsrecht speziell für die Landwirtschaft fest geschrieben sind.
Trotz alledem gibt es erstaunlich wenige Projekte, die auf Grundlage dieser Ausnahmen vom europäischen Wettbewerbsrecht zu einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Position im Umgang mit einem extrem hoch konzentrierten Lebensmittelhandel führen würden.
Viel zu groß ist die Angst der Marktmittler, sich für einen übermächtigen Gegner am Markt Strategien und Allianzen aus zu denken, um danach mit diesem Gegenüber am Markt wieder auf Augenhöhe zu verhandeln.
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Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026

