ZVG: Neues EU-Verpackungsrecht tritt in Kraft – Kritikpunkte bleiben
Mit dem heutigen Inkrafttreten wesentlicher Vorgaben der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) beginnen für viele Gartenbaubetriebe neue Dokumentations-, Prüf- und Kennzeichnungspflichten.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bekräftigt deshalb seine Kritik an der praktischen Umsetzung der Verordnung.

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Die konkrete Ausgestaltung der PPWR führt vielerorts zu erheblichen Belastungen, ohne dass ein entsprechender Mehrwert für Umwelt und Klimaschutz erkennbar sei.
„Wir erleben eine Fülle neuer Pflichten. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das einen hohen bürokratischen Aufwand, der personelle und finanzielle Ressourcen bindet, die an anderer Stelle für Investitionen in Nachhaltigkeit fehlen“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Besonders kritisch bewertet der ZVG, dass viele Fragen zur Auslegung der Verordnung erst kurz vor dem Inkrafttreten durch zusätzliche Hinweise der EU-Kommission konkretisiert wurden.
Die erst Anfang August veröffentlichten FAQ enthalten wichtige Erläuterungen etwa zur Einstufung von Transportverpackungen, zur Verantwortlichkeit von Verpackungserzeugern bei Eigenmarken sowie zu Übergangsregelungen für bereits produzierte Verpackungen.
Aus Sicht des Verbandes zeigen diese kurzfristigen Erläuterungen vor allem eines: Viele zentrale Fragen der Praxis waren bis zuletzt offen.
Betriebe mussten Entscheidungen treffen, Investitionen vorbereiten und neue Prozesse etablieren, ohne rechtssichere Orientierung zu haben.
„Die jetzt veröffentlichten Auslegungshinweise sind zwar hilfreich, kommen für viele Unternehmen aber sehr spät. Sie verdeutlichen zugleich, wie komplex die Verordnung ausgestaltet wurde.

Unser Ziel bleibt, gemeinsam mit Politik und Behörden praktikable Lösungen zu entwickeln und unnötige Belastungen für die Betriebe zu vermeiden“, so Fleischer abschließend.
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026

