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ZVG erleichtert über Beschluss zur Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung

25. Juni 2025

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigt sich erleichtert über den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. Damit wird eine übermäßige bürokratische Belastung insbesondere für den Freilandgemüsebau und Erdbeeranbau vermieden.


Foto © ZVG

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der gärtnerischen Betriebe, die ohnehin bereits umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen“, erklärt Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG. 

Die in der Vergangenheit geplante Ausdehnung der Stoffstrombilanz hätte gerade in diesen Bereichen zu einem immensen Erfüllungsaufwand geführt, ohne einen nennenswerten Mehrwert für die Nährstoffeffizienz zu erzielen.

Das bayerische MuD Projekt „Optimierung der Stickstoffdüngung im Freilandgemüsebau“ zeigte, dass allein die Erhebung und Dokumentation der abgeführten pflanzlichen Erzeugnisse in einem Musterbetrieb rund 150 Arbeitsstunden jährlich erforderte – eine zusätzliche Belastung, die besonders für kleinere Familienbetriebe nicht tragbar gewesen wäre. 

Die notwendige Digitalisierung von Lieferscheinen, die Umrechnung uneinheitlicher Gebindegrößen sowie die differenzierte Erfassung von Mischkulturen wie Suppengrün wären in der Praxis kaum leistbar gewesen.

Hinzu kommt, dass eine belegbasierte Bilanz in bestimmten Kulturen regelmäßig Stickstoffüberschüsse ausgewiesen hätte, die jedoch aus pflanzenphysiologischen Gründen notwendig sind – etwa zur Sicherung der Produktqualität und Fruchtbildung. Eine systematische Minimierung dieser Überschüsse ist weder möglich noch fachlich sinnvoll.

„Die Stoffstrombilanz war für den Gemüsebau kein geeignetes Instrument“, so Ufen weiter. „Die bestehenden Regelungen zur Düngebedarfsermittlung und zur jährlichen Dokumentation der Nährstoffgaben sind bereits umfassend und zielführend.“

Mit dem heutigen Beschluss wird einer realistischen und praxisnahen Bewertung landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen Rechnung getragen.

Als nächste Schritte sind praxisnahe Anpassungen im Düngerecht und in der Düngeverordnung nötig, im Einklang mit dem Umwelt- und Gewässerschutz – mit der Praxis und nicht gegen sie.

 

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 25.06.2025

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