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Spargel: Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Benevia gegen Spargelfliege

06. April 2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia erlassen, welche ausschließlich zur Bekämpfung der Spargelfliege in Spargel-Junganlagen, in Ertragsanlagen nach der Ernteperiode und für die Zeit vor der Blüte der Spargelpflanze gilt.

Bildquelle: Shutterstock.com Spargel pflanzen
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Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2020 eingesetzt werden.

Nach Angaben des BVL ist die Notfallzulassung für Benevia aufgrund einer aktuell extrem starken Verbreitung der Spargelfliege in einigen Regionen notwendig. Hinzu kommt, dass zu ihrer Bekämpfung keine anderen Pflanzenschutzmittel zugelassen sind.

Weiterführende Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.

Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH

 

Veröffentlichungsdatum: 06.04.2020

Schlagwörter

Spargel, Notfallzulassung, Pflanzenschutzmittel, Benevia, Spargelfliege, Schädlinge