Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

PPWR: Kennzeichnung vorerst über Begleitdokumente möglich

20. Juli 2026

Steter Tropfen höhlt den Stein: Die Bemühungen des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) und seiner Landesverbände zur praxisgerechten Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zeigen Wirkung. 


Bildquelle: Pexels

Wie die EU-Umweltkommission nun mitteilte, können die ab dem 12. August 2026 vorgeschriebenen Angaben zur Chargen- bzw. Seriennummer einer Verpackung sowie zu deren Erzeuger zunächst auch in Begleitdokumenten, wie den Lieferscheinen, erfolgen.

Damit entfällt für bereits verpackte Produkte eine nachträgliche Kennzeichnung oder Umverpackung. Insbesondere für bereits getopfte Ware bedeutet die Klarstellung, dass keine nachträgliche Kennzeichnung erforderlich ist.

Eine wesentliche Sorge vieler Gartenbaubetriebe wird somit ausgeräumt und ein erheblicher zusätzlicher Aufwand in den Betrieben vermieden. 

Die Verbände begrüßen die pragmatische Auslegung der Kennzeichnungsvorgaben und setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Nutzung von Begleitdokumenten dauerhaft ermöglicht wird.


Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 20.07.2026

Schlagwörter

ZVG, PPWR, Kennzeichnung, Begleitdokumente