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Neue Definitionen für „Hersteller“ und „Produzent“ mit der EU-Verpackungsverordnung in Kraft

17. August 2026

Die neue europäische Definition des Begriffs „Produzent“ zwingt viele Unternehmen dazu, zu prüfen, ob sie sich in dem Produzentenregister eintragen lassen und die aus der erweiterten Herstellerverantwortung resultierenden Pflichten übernehmen müssen, wie der spanische Verband der Verbände der exportierenden O&G-Erzeuger FEPEX mitteilt.

Dies folgt auf das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle am 12. August, die für Unternehmen, die verpackte Produkte in der EU vertreiben, eine bedeutende Änderung darstellt.

„In Spanien liegt die wesentliche Änderung nicht in der Einführung neuer Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung oder eines neuen Registers, die bereits seit Jahren durch das Königliche Dekret 1055/2022 geregelt sind, sondern vielmehr in der direkten Anwendung der durch die europäische Verordnung festgelegten Definitionen von “Hersteller“ und „Produzent“. Diese bestimmen, welche Wirtschaftsakteure die entsprechenden Pflichten übernehmen müssen“, so FEPEX.

„Infolgedessen können bestimmte Unternehmen, die zuvor nicht als „Produzenten“ galten, diesen Status erhalten, während andere prüfen müssen, ob sie die neuen europäischen Kriterien weiterhin erfüllen. Diese Überprüfung ist besonders wichtig für Unternehmen im Obst- und Gemüsesektor sowie im Baumschulwesen, da der Produzentenstatus davon abhängt, wie verpackte Produkte in den jeweiligen Mitgliedstaaten, einschließlich Spanien, erstmals in Verkehr gebracht werden.“ 

Umgekehrt bedeutet das Inkrafttreten der Verordnung für Unternehmen, die bereits den Status eines Produzenten besitzen und ordnungsgemäß im Register für Produkthersteller eingetragen sind, keine Pflicht zur Neuregistrierung, sie müssen jedoch sicherstellen, dass sie diesen Status gemäß der neuen europäischen Definition weiterhin innehaben und die an das Register übermittelten Informationen nach wie vor korrekt sind.

Am 12. August traten zudem die Pflichten für Verpackungshersteller in Kraft, die gewährleisten müssen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen den Anforderungen der Verordnung entsprechen und die ihnen als Wirtschaftsakteure zugewiesenen Pflichten erfüllen. 

„Viele der in der Verordnung festgelegten technischen Anforderungen werden jedoch schrittweise in den kommenden Jahren umgesetzt, entsprechend dem in der Verordnung selbst vorgesehenen Zeitplan.“ 

Um sich auf diese Änderungen einzustellen und deren korrekte Umsetzung in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Pflanzen und Blumen zu erleichtern, verfolgt FEPEX kontinuierlich die Entwicklung der Verordnung sowie die von den zuständigen Behörden veröffentlichten Klarstellungen. 

„In diesem Zusammenhang organisierte die technische Abteilung von FEPEX am 29. Juli ein spezielles Webinar zur Anwendung der Verordnung. Dabei wurden die neuen Definitionen von Hersteller und Erzeuger, die mit diesen Rollen verbundenen Pflichten sowie deren praktische Umsetzung für die von der FEPEX vertretenen Unternehmen analysiert.“


Quelle: FEPEX

 

Veröffentlichungsdatum: 17.08.2026

Schlagwörter

Fepex, Definitionen, „Hersteller“, „Produzent“, EU-Verpackungsverordnung