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Landvolk: Landwirte können Strompreise clever nutzen

06. November 2026

Strom günstig einkaufen, zwischenspeichern und bei steigenden Preisen wieder verkaufen: Für landwirtschaftliche Betriebe mit Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern eröffnen sich neue Möglichkeiten. 

Mit der sogenannten MiSpeL-Festlegung (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) hat die Bundesnetzagentur zum 1. Oktober 2026 die Voraussetzungen geschaffen, um Stromspeicher flexibler zu nutzen. 


„Für Landwirte mit Photovoltaik und Batteriespeicher ist das eine interessante Entwicklung“, erläutert Alexander von Hammerstein (Foto © Landvolk)

 

Bundesnetzagentur erleichtert Nutzung von Batteriespeichern

Davon könnten auch Landwirte in Niedersachsen profitieren, die auf ihren Stall- und Wirtschaftsgebäuden Solarstrom erzeugen.

Bislang mussten Betreiber darauf achten, ihre Batteriespeicher ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien zu laden, wenn sie die EEG-Förderung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für den zwischengespeicherten Solarstrom erhalten wollten. 

Künftig können die Speicher unter bestimmten Voraussetzungen auch günstigen Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen und später wieder einspeisen. 

Entscheidend ist, dass sich der selbst erzeugte Solarstrom und der zugekaufte Netzstrom bei der Abrechnung unterscheiden lassen. Dann kann die EEG-Förderung für den eigenen Solarstrom erhalten bleiben.

„Für die Landwirte mit Photovoltaik und Batteriespeicher ist das eine interessante Entwicklung. Sie bekommen künftig mehr Möglichkeiten, ihren Strom wirtschaftlich zu nutzen“, erläutert Alexander von Hammerstein, Vorsitzender des Ausschusses für erneuerbare Energien im Landvolk Niedersachsen. 

Die neue Regelung könne dazu beitragen, erneuerbare Energien besser in den Strommarkt einzubinden. 
„Strom lässt sich dann speichern, wenn er günstig verfügbar ist, und wieder einspeisen, wenn die Nachfrage steigt. Davon können die Höfe profitieren“, sagt von Hammerstein. 

Gleichzeitig helfen solche Speicher dabei, das schwankende Angebot an erneuerbarer Energie dann bereitzustellen, wenn sie gebraucht wird.

Die Bundesnetzagentur sieht dafür zwei neue Abrechnungsmodelle vor. Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Abrechnung vorgesehen. 

Andere Anlagen müssen die unterschiedlichen Strommengen genauer erfassen. Voraussetzung für beide neuen Modelle ist die Direktvermarktung des erzeugten Stroms.

Noch stehen die neuen Möglichkeiten am Anfang. Die praktische Umsetzung hängt unter anderem von den technischen Voraussetzungen, den beteiligten Netz- und Messstellenbetreibern sowie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. 

Auch die Pauschaloption kann erst nach der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission genutzt werden. 

Ob sich ein Wechsel für einzelne Landwirte lohnt, muss daher individuell geprüft werden. 

 

Quelle: Landvolk

Veröffentlichungsdatum: 06.11.2026

Schlagwörter

Landvolk, Landwirte, Strompreise, Photovoltaikanlagen. Batteriespeichern