FEPEX: GAP-Vereinfachung, Exporte nach GB und Arbeitszeitverkürzung sind die Hauptthemen im Leitungsausschuss
Der am 14. Mai von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die erneute Verschiebung der Pflanzenschutzkontrollen bei Obst- und Gemüseimporten in Großbritannien (GB) und der Gesetzentwurf zur Arbeitszeitverkürzung waren drei der Hauptthemen des leitenden Ausschusses von dem spanischen Verband der Verbände FEPEX, der sich auch auf die Stärkung der internen Organisationsstruktur des Verbandes einigte.
Die in Madrid tagende Leitungskommission analysierte den am 14. Mai dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegten Verordnungsvorschlag, der Maßnahmen zur Vereinfachung der GAP durch die Änderung zweier Verordnungen enthält.
Für Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen und ihre Verbände lockert der Vorschlag die Voraussetzungen für das Erhalten zusätzlicher EU-Finanzhilfen von 0,5 % des vermarkteten Produktionswerts (VPC).
Der Vorschlag ermöglicht es Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen und Verbänden der Erzeugerorganisationen, die operative Programme umsetzen, von der 0,5-%-Erhöhung des VPC zu profitieren, wenn sie bestimmte Bedingungen im Zusammenhang mit nachhaltigen Produktionsmethoden erfüllen.
FEPEX hält diese Erhöhung jedoch für offensichtlich unzureichend, um die Herausforderungen zu bewältigen, vor denen der Obst- und Gemüsesektor steht, darunter die zunehmende externe Konkurrenz, insbesondere aus Ländern wie Marokko und der Türkei.
Der Ausschuss äußerte zudem seine zunehmende Besorgnis über Änderungen der spanischen Arbeitsvorschriften, insbesondere den Gesetzesentwurf zur Arbeitszeitverkürzung, und erachtet diesen für negativ, da er ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Obst- und Gemüsesektors vorgeschlagen wurde.
Dieser Sektor ist einer derjenigen, der die meiste Beschäftigung in der Landwirtschaft schafft und macht bis zu 45 % der Produktionskosten aus, was somit zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe führen wird.
Die am 2. Juni angekündigte Entscheidung der britischen Regierung, das Inkrafttreten des Pflanzengesundheitszeugnisses für die Einfuhr des meisten Obsts und Gemüses zu verschieben, wurde positiv bewertet.
Dieses war eine der Anforderungen, die GB nach seinem Austritt aus der EU (Brexit) an EU-Importe stellte und die am 1. Juli in Kraft treten sollte. Diese neue Verzögerung bis Januar 2027 wird den Handel erleichtern und zusätzlichen bürokratischen Aufwand vermeiden.
Quelle: FEPEX
Veröffentlichungsdatum: 12.06.2025