Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

Europäischer Rat beschließt rechtlich verpflichtende Sorgfaltspflichten FAIRTRADE Österreich: Omnibus-I-Paket schwächt EU-Lieferkettenrichtlinie deutlich ab

03. März 2026

Der Europäische Rat hat das sogenannte Omnibus-I-Paket beschlossen und „damit eine deutliche Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie besiegelt.“ Der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde erheblich eingeschränkt. „Künftig sind nur noch sehr große Unternehmen unmittelbar verpflichtet. Damit bleibt die Wirkung der Regelung hinter den ursprünglichen Zielen zurück“, so FAIRTRADE Österreich.


Foto © FAIRTRADE Österreich

„Wir kritisieren die Verwässerung des ursprünglichen Entwurfs. Dennoch markiert die Entscheidung einen wichtigen Schritt: Menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten in internationalen Lieferketten von Unternehmen in der EU werden erstmals rechtlich verbindlich.“

Der risikobasierte Ansatz bleibt ein zentraler Bestandteil.

„Positiv bewerten wir, dass der finale Beschluss den risikobasierten Ansatz enthält – ein zentrales Element, das FAIRTRADE von Beginn an gefordert hat. 

Dieser Ansatz verbindet die notwendige Flexibilität für Unternehmen mit der Ernsthaftigkeit und Langfristigkeit, sich um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen sowie den Schutz der Umwelt entlang globaler Lieferketten zu bemühen.

Sorgfaltspflichten werden dabei als lösungsorientierter Prozess verstanden. Unternehmen und Produzentenorganisationen werden entlastet, indem Ressourcen dort eingesetzt werden, wo das Risiko für Menschenrechts- oder Umweltverstöße tatsächlich hoch ist. Das erhöht die Wirksamkeit und Effizienz der Richtlinie insgesamt.“

„Die Streichung der zivilrechtlichen Haftung ist ein Rückschritt.“

„Damit Sorgfaltspflichten tatsächlich zu Verbesserungen für die Menschen in den Lieferketten führen, müssen Betroffene – auch mit Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen – selbst die Möglichkeit haben, auf Missstände aufmerksam zu machen und ihre Rechte einzufordern.“ 

„Vor diesem Hintergrund ist es ein erheblicher Verlust, dass die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene zivilrechtliche Haftung aus der beschlossenen Richtlinie gestrichen wurde. Positiv ist jedoch, dass dieser Punkt künftig erneut überprüft werden soll.“

FAIRTRADE begleitet die Umsetzung aktiv

Auch künftig wird sich FAIRTRADE Österreich für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen entlang internationaler Lieferketten einsetzen. „Denn trotz der Rückschritte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf begrüßen wir, dass es nun erstmals rechtsverbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten in der EU gibt.“ 

Zudem arbeitet Fairtrade International aktuell daran, den Standardkatalog hinsichtlich dieser Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. „FAIRTRADE-Partnerunternehmen können sich daher auch in Zukunft darauf verlassen, dass FAIRTRADE-zertifizierte Lieferketten nicht nur fair gestaltet, sondern auch rechtlich konform sind.“

Weitere Informationen zu den Forderungen von FAIRTRADE.

Mehr zu Sorgfaltspflichten.

 

Quelle: FAIRTRADE Österreich

Veröffentlichungsdatum: 03.03.2026

Schlagwörter

FAIRTRADE Österreich. Europäische Rat, Sorgfaltspflichten, Omnibus-I-Paket