„Sofortige Entlastungen vor der Herbstaussaat 2026 entscheidend“ EU-Düngemittelaktionsplan: DBV fordert Schärfung gegen die Akutkrise
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, bewertet den vorgelegten Düngemittelaktionsplan der EU-Kommission als wichtigen Schritt mit Nachsteuerungsbedarf an entscheidenden Stellen.
Mehrere Sofortmaßnahmen greifen die Probleme der Betriebe auf, andere bleiben unklar oder verfehlen das Zeitfenster vor der Herbstaussaat 2026.
„Die Kommission erkennt die akute Lage und legt mit dem temporären Beihilferahmen und dem Vorschlag zur Aussetzung der MFN-Zölle erste Antworten vor. Diese müssen jetzt schnell wirksam und in ihrer Reichweite noch ausgedehnt werden”, erklärt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes.
Positiv bewertet der DBV den Kommissionsvorschlag zur einjährigen Aussetzung der Drittland-Einfuhrzölle auf Ammoniak, Harnstoff und bestimmte stickstoffbasierte Mischdünger.
Der Rat sollte den Vorschlag zügig annehmen und auf Phosphat-, Kali- und weitere Mischdünger erweitern.
Auch die geplante Erweiterung der RENURE-Regelung auf Gärreste sowie die Absicht der Kommission, regulatorische Hürden für die Nutzung von Gärresten aus Biogasanlagen befristet abzusenken, um deren Einsatz als Düngemittel zu erleichtern ist aus Sicht des Berufsstandes zu begrüßen.
Beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus bleibt die Kommission hinter dem Notwendigen zurück. Der reduzierte Aufschlag von einem Prozent auf die CBAM-Standardwerte ist eine Teilanerkennung der asymmetrischen Belastung europäischer Landwirte, ersetzt aber keine strukturelle Korrektur.
Der DBV fordert die temporäre Aussetzung von CBAM für Düngemittel, bis die von der Kommission angekündigte Evaluation der Kostendurchreichung auf Erzeuger- und Lebensmittelpreise vorliegt.
Ebenso besteht Handlungsbedarf bei den Anti-Dumping-Zöllen, deren jüngste Verlängerung die Versorgungslage zusätzlich einschränkt und die der DBV temporär ausgesetzt sehen will. Kritisch sieht der DBV die starke Verlagerung der Krisenreaktion in die Gemeinsame Agrarpolitik.
„Die GAP ist nicht das richtige Instrument zur Abfederung kurzfristiger Marktverwerfungen bei Betriebsmitteln. Liquiditätshilfen dürfen nicht aus bestehenden GAP-Umschlägen herausgeschnitten werden, sondern müssen über die Agrarreserve und außerhalb der GAP zusätzlich bereitgestellt werden”, so Rukwied.
Die angekündigte Aufstockung der Agrarreserve ist bislang nicht beziffert. Hier braucht es eine substanzielle und verbindliche Größenordnung mit klarer Ausrichtung auf die besonders betroffenen Ackerbau- und Veredelungsbetriebe.

„Wenn die Maßnahmen nicht vor der Aussaat im Herbst greifen, kommen sie für viele Betriebe zu spät. Wir brauchen politische Konkretisierung, nicht weitere Prüfaufträge”, betont Rukwied abschließend.
Quelle: DBV
Veröffentlichungsdatum: 20.05.2026
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