COAG beklagt Vorhandensein von als marokkanisch deklarierten Kirschtomaten aus der Westsahara in spanischen Supermärkten
Die Landwirtschaftsorganisation fordert das Verbraucherministerium auf, die Einhaltung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (erlassen im Oktober 2024) zu gewährleisten, das die korrekte Kennzeichnung von Produkten aus der Westsahara auf Etiketten vorschreibt, wie Hortoinfo berichtet.
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Der Koordinierungsausschuss der Landwirte- und Viehzüchterorganisationen (COAG) hat in einer Erklärung die zunehmende Präsenz von Kirschtomaten mit der Aufschrift „Herkunft Marokko“ in spanischen Supermärkten angeprangert.
Laut der Landwirtschaftsorganisation handelt es sich dabei um landwirtschaftliche Exportunternehmen mit einem erheblichen Produktionsanteil in der Westsahara.
COAG fordert das Verbraucherministerium auf, das Urteil des EU-Gerichtshofs zur Kennzeichnungskontrolle von Produkten aus der Westsahara in Spanien umzusetzen. Das Urteil wurde am 4. Oktober veröffentlicht und verpflichtet dazu, dass Produkte aus der Westsahara, insbesondere Obst und Gemüse, dies als Angabe auf ihren Etiketten haben.
In einem Schreiben an den Verbraucherminister, Pablo Bustinduy, fordert COAG Auskunft darüber, welche Maßnahmen auf staatlicher Ebene ergriffen werden, um die korrekte und wirksame Umsetzung des Urteils zu gewährleisten.
Quelle: Hortoinfo.es
Veröffentlichungsdatum: 27.05.2025