BMLEH geht fristgerechte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessert und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit gesorgt werden.
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Die fristgerechte Entscheidung über das Zulassungsverfahren ist für die Bundesregierung also von hoher Bedeutung. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll die Verfügbarkeit sicherer Pflanzenschutzmittel für die Praxis und zugleich den Schutz für Mensch, Tier und Umwelt sicherstellen.
Um fristgerechte Zulassungsverfahren künftig sicherzustellen, Gerichtsverfahren abzuschließen und neue zu vermeiden, wird der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat, Alois Rainer, eine Projektgruppe zur "Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung" einrichten. Die Dienstaufsicht erfolgt durch das BMLEH, die fachliche Steuerung durch das BfR. Die grundsätzliche Zulassungsbescheidung verbleibt im BVL.
Außerdem wird es eine personelle Neuaufstellung geben: BVL-Präsident Friedel Cramer wechselt als Unterabteilungsleiter "Ernährung" ins Bundeslandwirtschaftsministerium – Interimspräsidentin wird Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl. Sie ist Abteilungsleiterin für Risikokommunikation im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Hintergrund:
Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Wirkstoffe werden EU-weit nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt. Die EU-weite Genehmigung des Wirkstoffs ist Voraussetzung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem jeweiligen Wirkstoff in den Mitgliedsstaaten.
Pflanzenschutzmittel, die genehmigte Wirkstoffe enthalten, werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens als vollständiges Produkt zugelassen. In Deutschland ist das BVL die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel.
Bei den am Zulassungsverfahren beteiligten Bewertungsbehörden handelt es sich um:
- das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier bewertet,
- das Julius Kühn-Institut (JKI), das die Wirksamkeit, die Pflanzenverträglichkeit sowie die praktische Anwendung und den Nutzen prüft sowie
- das Umweltbundesamt (UBA), das mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt bewertet.
- Nach durchgeführter Bewertung entscheidet das BVL als Risikomanagementbehörde über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels.
Quelle: BMLEH
Veröffentlichungsdatum: 21.07.2025