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Neues Agrargesetz zu Pflanzenschutzmitteln und Wasserspeicherung spaltet Frankreich

12. August 2026

Frankreich hat Ende Juli ein Gesetz verabschiedet, das Landwirten mehr Spielraum verschaffen und die Ernährungssouveränität des Landes stärken soll. Die Verabschiedung war jedoch von heftigen Kontroversen begleitet, wie das Flämische Infozentrum für Landwirtschaft und Gartenbau (VILT) berichtet.


Bildquelle: Pixabay

Insbesondere die Wiedereinführung zweier umstrittener Pflanzenschutzmittel und die Lockerung der Genehmigungsverfahren für Wasserspeicher stießen auf massiven Widerstand. Nun muss der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) in Kürze entscheiden, ob die umstrittenen Bestimmungen Bestand haben werden. 

Frankreich wartet auf die Entscheidung des Verfassungsrates zu dem sogenannten „Notstandsgesetz zum Schutz der Landwirtschaft und der Ernährungssouveränität“. 

Nach einem turbulenten Gesetzgebungsverfahren, das von starken Spannungen zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz geprägt war, verabschiedete das französische Parlament Ende Juli endgültig das umstrittene „Agrar-Notstandsgesetz“. 

Mit diesem Gesetz will die Regierung auf die Sorgen der französischen Landwirte eingehen, insbesondere hinsichtlich der Rentabilität ihrer Betriebe. Diese steht aufgrund sinkender Margen und schwieriger Produktionsbedingungen zunehmend unter Druck. 

Gleichzeitig wuchs bei zahlreichen Umwelt- und Gesundheitsorganisationen die Besorgnis über die Inhalte des Gesetzes. 

Vor allem zwei Maßnahmen sorgten für heftige Kontroversen: die Wiedereinführung zweier verbotener Pflanzenschutzmittel und die Verdoppelung der Wasserspeicherkapazitäten für die Landwirtschaft innerhalb der nächsten 10 Jahre. 

Im Zentrum der gesellschaftlichen und politischen Debatte stehen die beiden Pestizide Acetamiprid und Flupyradifuron. 

Obwohl ihre Verwendung in der EU zulässig ist, führte Frankreich 2018 ein Verbot ein. Dies änderte sich 2025 erneut durch das „Duplomb-Gesetz“, das die landwirtschaftlichen Vorschriften lockert, um die bürokratische und ökologische Belastung für Landwirte zu verringern.

Das Gesetz sieht vor, dass französische Landwirte vorübergehend und in begrenztem Umfang die zuvor verbotenen Pflanzenschutzmittel Acetamiprid und Flupyradifuron wieder einsetzen dürfen. 

Obwohl das französische Parlament dem Text zustimmte, kippte der Verfassungsrat die Bestimmung schließlich. 

Trotz der Ablehnung durch den Verfassungsrat und einer von mehr als zwei Millionen Menschen unterzeichneten Petition bringt die Regierung einen neuen Gesetzentwurf ein. 

Da das neue landwirtschaftliche Notstandsgesetz erneut eine Zulassung für diese Insektizide vorsieht, stieß es bei Umwelt- und Gesundheitsorganisationen auf scharfe Kritik.

Acetamiprid ist ein Insektizid, das unter anderem im Obst-, Nuss- und Gemüseanbau eingesetzt wird. Es gehört zu der Gruppe der Neonikotinoide, die seit Jahren wegen ihrer potenziell schädlichen Auswirkungen auf Bestäuber und Menschen in der Kritik stehen.

 Obwohl die EU Acetamiprid nicht verboten hat, entschied sich Frankreich im Jahr 2020, den Wirkstoff auf Eigeninitiative vom Markt zu nehmen. 

Dies führte 6 Jahre lang zu Frustration bei den Landwirten, die sich einem Wettbewerbsnachteil gegenübersehen, da das Mittel in verschiedenen anderen EU-Mitgliedstaaten, darunter Belgien, für bestimmte Kulturen weiter zugelassen ist.

Flupyradifuron ist zwar kein Neonikotinoid, wirkt jedoch auf dieselben Rezeptoren bei Insekten und steht daher ebenfalls unter Beobachtung.

Auch dieser Wirkstoff ist in der EU zugelassen und darf in Belgien für bestimmte Kulturen verwendet werden.

Das neue französische Gesetz ermöglicht die befristete Zulassung beider Wirkstoffe: Acetamiprid für den Haselnussanbau und Flupyradifuron für den Anbau von Zuckerrüben, Äpfeln und Kirschen.

Wasserspeicherbecken

Nicht nur Pflanzenschutzmittel, auch die neuen Regelungen zur Wasserspeicherung sorgen für heftige Kontroversen. 

In Frankreich ist der Bau von Wasserspeichern für die Landwirtschaft seit langem ein besonders heikles Thema. 

Im Jahr 2023 führten Proteste gegen sogenannte Großspeicher sogar zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei.

Mit dem neuen Gesetz verfolgt die französische Regierung das Ziel, die für landwirtschaftliche Zwecke gespeicherte Wassermenge bis 2035 zu verdoppeln.

Um dies zu ermöglichen, schafft das Gesetz unter anderem die Pflicht ab, öffentliche Anhörungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Wasserspeicherbecken durchzuführen, selbst wenn diese in oder nahe Feuchtgebieten errichtet werden. An ihre Stelle treten reguläre Konsultationsverfahren.

Auch aus der Zivilgesellschaft gab es zahlreiche Reaktionen. Acht Umweltorganisationen und die Landwirtschaftsgewerkschaft „Confédération paysanne“ akzeptieren die Entscheidung des Parlaments nicht. Sie fordern den Verfassungsrat auf, das Gesetz ganz oder teilweise aufzuheben. 

Auch mehrere Abgeordnete haben sich an das höchste Rechtsorgan gewandt. Diese wiederum bestanden das folgende Verfahren.

Sie argumentieren, dass die Bestimmungen zu Pflanzenschutzmitteln erst in einem späteren Stadium in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden und keinen inhaltlichen Bezug zum ursprünglichen Text aufweisen. Folglich sei die Bestimmung verfassungswidrig.
 
Der Verfassungsrat wird letztendlich über diese Angelegenheit entscheiden. Ein Urteil wird noch in diesem Monat erwartet.


Quelle: Vilt.be

 

Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026

Schlagwörter

neu, Agrargesetz, Pflanzenschutzmitteln, Wasserspeicherung, Frankreich