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Neue Verpackungsvorschriften in der EU

12. August 2026

Vom 12.8.2026 an gelten in der gesamten Europäischen Union neue Vorschriften im Rahmen der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR).

Dazu gehören strenge Grenzwerte für sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.


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„Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt noch besser.“

Weitere PPWR-Vorschriften treten schrittweise in Kraft, die wichtigsten müssen ab 2030 angewendet werden.

Dazu gehören Vorschriften zur Recyclingfähigkeit und sehr kleinen Einweg-Kunststoffverpackungen in Hotels und Restaurants. So haben die Beteiligten ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen.  

Investition in Europas Zukunft

Die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, sprach von einer Investition in die Zukunft Europas. 

„Die Verordnung wird dazu beitragen, Abfall zu reduzieren, Recycling zu steigern, Verpackungen mit Lebensmittelkontakt durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS für Verbraucher sicherer zu machen und unsere Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern.“ 

„Das sind wesentliche Schritte hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft.“   

Roswall betonte mit Blick auf Anpassungskosten, die jede neue Vorschriften mit sich bringen: „Wir haben intensiv mit Marktteilnehmern zusammengearbeitet, um die neuen Vorschriften pragmatisch und unbürokratisch umzusetzen.“ 

Grenzwerte, Definitionen und Kennzeichnungspflichten 

Mit dem 12. August 2026 gelten folgende Elemente der PPWR: 

  • Strengere PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen. 
  • EU-weit harmonisierte Definitionen, beispielsweise für Hersteller und Produzenten.  
  • Kennzeichnungen und Angaben auf bestimmten Verpackungen.  

Weitere Informationen:  

 

Quelle: Europäische Kommission

 

Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026

Schlagwörter

PPWR, EU, Verpackungsvorschriften