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Zypern: Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmtes Obst und Gemüse bleibt bis Ende 2026 bestehen

27. Januar 2026

Die seit 2024 in Zypern geltende Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für bestimmte Frischwaren und wird bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft bleiben. 


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Der Mehrwertsteuersatz von 0 % für Grundnahrungsmittel in Zypern wird auch 2026 bestehen bleiben und umfasst auch eine bestimmte Auswahl an frischem Obst und Gemüse, wie der ungarische Fachverband Obst und Gemüse (FruitVeB) berichtet. 

Der Steuerbehörde zufolge basiert die Entscheidung auf einem Dekret vom 21. November 2025 und gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026. Seit 2024 wurde das Dekret in Zypern lediglich um ein Jahr verlängert. 

Die Behörde betonte, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nur für die in dem Dekret detailliert aufgeführten Produktkategorien gilt und darauf abzielt, die Lebenshaltungskosten zu senken und so dem starken Inflationsdruck entgegenzuwirken. 

Der Rabatt gilt für eine breite Palette von frischem oder gekühltem Gemüse, darunter Kartoffeln, Tomaten, Zwiebeln, Knoblauch, Lauch, Kohl, Blumenkohl, Brokkoli, Salat, Chicorée, Karotten, Radieschen, Gurken, Erbsen und Bohnen. 

Die Liste umfasst auch Auberginen, Paprika, Champignons, Spinat, Zucchini und diverses anderes Gemüse.

Zu dem Frischobst gehören Bananen, Feigen, Avocados, Zitrusfrüchte, Trauben, Melonen, Wassermelonen, Äpfel, Birnen, Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen, Nektarinen, Pflaumen, Erdbeeren und Kiwis, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Die Steuerbehörde betonte, dass der Mehrwertsteuersatz von 0 % nur für die in der Verordnung genannten Produktkategorien gilt und forderte die betroffenen Unternehmen zur vollständigen Einhaltung der Vorschriften auf.

Es ist möglich, dass sich in diesem Jahr auch in Österreich der Mehrwertsteuersatz für Obst und Gemüse ändert. Die aktuellen Pläne sehen jedoch keinen Nullsatz vor, sondern einen Satz von 5 % anstelle der derzeitigen 10 %. 

Derzeit finden hierzu jedoch nur fachliche und politische Diskussionen und Konsultationen statt, eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.


Quelle: FruitVeb.hu

 

Veröffentlichungsdatum: 27.01.2026

Schlagwörter

Zypern, Mehrwertsteuerbefreiung, Obst und Gemüse