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EU-Bio-Recht in Bewegung: BNN begrüßt Korrekturen bei Importen und fordert Entlastung des Handels

18. Dezember 2025

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Änderung der EU-Bio-Basisverordnung vorgelegt. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. begrüßt, dass darin zentrale Problemfelder adressiert werden, auf die der Verband in den vergangenen Jahren hingewiesen hat. 


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Zugleich macht der BNN deutlich: Entscheidend wird nun sein,  dass dieser Gesetzgebungsprozess rasch zu einer Einigung führt, damit die Bio-Unternehmen wieder Rechtssicherheit haben.

„Der Vorschlag zeigt, dass die EU-Kommission die Rückmeldungen aus der Praxis ernst nimmt“, erklärt BNN Geschäftsführerin Kathrin Jäckel. „Gerade für Verarbeitung und Handel enthält er wichtige Korrekturen.“

Eng gefasster Gesetzgebungsvorschlag setzt politischen Rahmen

Der nun vorgelegte Kommissionsvorschlag beschränkt sich bewusst auf wenige, rechtlich zwingend zu lösende Punkte. Hintergrund sind unter anderem auslaufende Fristen.

Aus Sicht des BNN ist dieser Ansatz vor dem Hintergrund der politischen Mehrheiten realpolitisch nachvollziehbar, setzt aber enge Grenzen für weitergehende strukturelle Verbesserungen auf Ebene des Basisrechts.

„Gerade deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass Gestaltungsspielräume im nachgelagerten Recht, in Leitlinien und Auslegungshilfen konsequent genutzt werden“, betont Karin Wegner, BNN-Expertin für die EU-Öko-Verordnung. Hier werde sich entscheiden, ob das Bio-Recht künftig praxistauglich bleibt.

Heilung des EuGH-Urteils zu Importen ausdrücklich begrüßt

Besonders positiv bewertet der BNN die vorgesehene Klarstellung zu gleichwertigen Importen. Demnach dürfen auch in Zukunft verarbeitete Bio-Lebensmittel mit Zutaten aus Drittländern, die auf Grundlage von Äquivalenzabkommen importiert wurden, mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden, wenn der Ausschluss bestimmter Produktionsmethoden belegt werden kann. 

Damit wird auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert, das in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hatte.

Verlängerung der Äquivalenzabkommen schafft dringend benötigte Planungssicherheit

Die im Vorschlag enthaltene Verlängerung der Äquivalenzabkommen bis Ende 2036 bewertet der BNN als zwingend notwendig.

„Ohne diese Verlängerung wären ab Ende 2026 wichtige Bio-Importe faktisch unmöglich geworden“, so Karin Wegner. Die zusätzliche Zeit müsse nun genutzt werden, um tragfähige Anschlussregelungen zu schaffen und Unternehmen die Anpassung ihrer Lieferketten zu ermöglichen.

Erzeugergruppen profitieren von wichtigen Fortschritten im Basisrecht

Der Vorschlag sieht zudem Erleichterungen für Erzeugergruppen vor, unter anderem durch den Wegfall von Umsatzobergrenzen für einzelne Gruppenmitglieder und eine erweiterte Auslegung der Rechtsperson. 

Der BNN begrüßt diese Änderungen, da sie insbesondere Kleinbauernkooperativen in Drittstaaten wieder besseren Zugang zum EU-Bio-Markt ermöglichen.

Der BNN betont zugleich, dass weitere Erleichterungen im nachgelagerten Recht gute Chancen bieten, die Attraktivität des Bio-Sektors für Erzeuger*innengruppen nachhaltig zu stärken.

Entlastung des Bio-Einzelhandels greift zu kurz

Kritisch bewertet der BNN die im Vorschlag vorgesehene Ausnahme von der Kontrollpflicht für kleine Läden bei einer Schwelle von 10.000 Kilogramm loser Ware pro Jahr. Diese Grenze ist so niedrig angesetzt, dass sie in der Praxis kaum Wirkung entfalten wird.

„Der inhabergeführte Bio-Fachhandel steht massiv unter wirtschaftlichem Druck“, so Kathrin Jäckel. „Wenn Vielfalt, regionale Strukturen und resiliente Lieferketten politisch gewollt sind, braucht es hier deutlich weitergehende Entlastungen.“ 

Der BNN spricht sich unter anderem für realistische Bagatellgrenzen und nationale Kontrollkostenzuschüsse aus.

Weiterhin keine Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Bio-Recht: fachlich unbefriedigend

Der BNN bewertet die Nicht-Aufnahme der Reinigungs- und Desinfektionsmittel (WPR) in das EU-Bio-Recht als fachlich unbefriedigend. 

Jedoch war die politische Debatte in der EU-Kommission und ihrem Beratungsgremium auf keinem guten Weg. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Lösung zumindest folgerichtig.

In den vergangenen Jahren hat sich der BNN intensiv für eine gute, ökologisch ambitionierte Regelung eingesetzt und die Arbeiten auf europäischer Ebene, unter anderem im Rahmen eines Forschungsprojektes des FiBl, aktiv unterstützt.

Der BNN stellt klar: Die ökologische Transformation im Bereich der Reinigungs- und Desinfektionsmittel bleibt ein zentrales Anliegen. 

Der Verband empfiehlt weiterhin die Verwendung zertifizierter ökologischer WPR und setzt sich auch künftig gemeinsam mit seinen Mitgliedern für tragfähige Lösungen ein. Ergänzend empfiehlt der BNN die Orientierung an der FiBL-Betriebsmittelliste als fachlich anerkannten Standard.

BNN bringt sich aktiv in den weiteren politischen Prozess ein

„Der BNN wird den Gesetzgebungsprozess auf europäischer und nationaler Ebene weiterhin eng begleiten und seine fachliche und strategische Expertise aktiv einbringen. 

Ziel ist es, gemeinsam mit Politik und Verwaltung ein Bio-Recht zu gestalten, das hohe ökologische Standards sichert und zugleich förderliche Rahmenbedingungen für Bio-Verarbeitung und Bio-Fachhandel schafft.“

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2025

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