Lieferkettengesetz: HDE sieht wichtigen Schritt zu mehr Rechtsklarheit und fordert Bürokratieabbau
Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen.
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Gleichzeitig kritisiert der Verband die kurze Rückmeldefrist für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung mahnt der HDE zu einem konsequenten Bürokratieabbau.
„Die geplante Streichung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ist essenziell für eine wirksame Entlastung der Unternehmen und sorgt für die dringend notwendige Rechtssicherheit. Allerdings dürfen jetzt auch keine neuen Belastungen folgen, das würde das Bekenntnis der Bundesregierung zum Bürokratieabbau untergraben“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit.
Dass die Unternehmen rückwirkend für die vergangenen beiden Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssten, sei eine große Entlastung. Vor allem die Berichts- und Dokumentationspflichten hätten durch die EU-Nachhaltigkeitsregulatorik in den vergangenen Jahren ein sehr hohes Maß an Komplexität und Umfang erreicht.
„Eine rechtssichere Umsetzung ist für Unternehmen nicht mehr ohne den enormen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen möglich. Volumen, Detailgrad sowie zahlreiche Unklarheiten bei der Auslegung von Rechtsbegriffen belasten die Händlerinnen und Händler“, betont Gerstein.
Der HDE fordert, dass das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als ausführende Kontrollbehörde die Änderungen des LkSG zügig veröffentlicht, um in der Praxis für Rechtsklarheit zu sorgen.
Zudem müssten die teilweise übermäßigen Auskunftsersuchen des BAFA auf ein vertretbares Maß reduziert werden, damit bei den Unternehmen eine bürokratische Entlastung auch tatsächlich ankomme.
Von großer Bedeutung sei zudem das laufende, europäische Omnibus-1-Gesetzespaket, da es insgesamt die Reduktion administrativer Pflichten und die Vereinheitlichung der EU-Regulatorik im Nachhaltigkeitsbereich avisiere.
„Die Bundesregierung sollte den Omnibus-1 unterstützen und die nationale Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ohne Gold-Plating so bürokratiearm wie möglich realisieren“, so Gerstein weiter.
Scharfe Kritik übt der HDE an der kurzen Rückmeldefrist für die Einreichung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag.
„Mit solch kurzen Fristen senden die Ministerien ein fatales Signal an die Wirtschaft. Eine wirksame Beteiligung der Verbände ist so kaum möglich“, so Gerstein. Das müsse sich zwingend ändern. Im Koalitionsvertrag habe man sich schließlich auf angemessene Fristen von in der Regel vier Wochen geeinigt.
Quelle: HDE
Veröffentlichungsdatum: 05.09.2025