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Stromsteuerentlastung entfristet – Ungleichbehandlung bleibt

01. September 2025

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt ausdrücklich die geplante Entfristung der Stromsteuerentlastung für landwirtschaftliche Betriebe bis auf den EU-Mindeststeuersatz. 

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für die entsprechende Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes Stellung fordert der ZVG jedoch, diese Entlastung auch auf gewerbliche Gartenbaubetriebe auszudehnen, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen und unnötige Abgrenzungs- und Bürokratiepflichten zu vermeiden.

Kritisch bewertet der Verband zudem die im Entwurf vorgesehenen Mehrbelastungen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) in Insellagen. 

Viele große Gärtnereien, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, hätten erhebliche Investitionen in BHKW getätigt. 

Der Wegfall der bisherigen Steuererstattung würde für größere Anlagen jährliche Mehrkosten im sechsstelligen Bereich verursachen.

Der ZVG fordert daher, die bestehende Regelung beizubehalten oder zumindest eine Übergangsfrist von mindestens drei Jahren einzuräumen, da ein kurzfristiger Netzanschluss technisch und finanziell nicht umsetzbar sei.

Die komplette Stellungahme kann HIER eingesehen werden.


Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 01.09.2025

Schlagwörter

ZVG, Stromsteuerentlastung, entfristet, Ungleichbehandlung, bleibt