BMLEH: Nachfrage nach Öko-Regelungen 2025 deutlich gestiegen
Eine Auswertung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) der vorläufigen Antragszahlen der Direktzahlungen 2025 aus den Bundesländern zeigt, dass die Landwirtinnen und Landwirte die Öko-Regelungen insgesamt deutlich stärker nachfragen als noch im Vorjahr. Der Positivtrend aus 2024 setzt sich demnach fort.
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Das BMLEH hat die Öko-Regelungen – also einjährige Maßnahmen, durch die konventionelle wie Bio-Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden – weiter angepasst. Sie wurden für die Betriebe einfacher umsetzbar und insgesamt praxisgerechter ausgestaltet.
Zu den Verbesserungen, die von 2024 zu 2025 vorgenommen wurden, gehören zum Beispiel die Ausweitung der begünstigungsfähigen nichtproduktiven Ackerflächen (ÖR 1a) von 6 auf 8 % des förderfähigen Ackerlands und die Einführung der sogenannten 1-Hektar-Regelung bei den Altgrasflächen (ÖR 1d).
Die höchste relative Zunahme ist bei den Altgrasflächen (ÖR 1d) mit rund 40 % zu verzeichnen. Auch diese Öko-Regelung fördert die Biodiversität.
Bei der ÖR 1d, wie bei einigen weiteren Öko-Regelungen, werden die Planzahlen nicht vollständig erreicht, jedoch wird diese Unterausschöpfung dadurch ausgeglichen, dass die Öko-Regelung zu Kennarten (ÖR 5) im Dauergrünland größeren Anklang bei den Betrieben findet als eingeplant wurde.
Insgesamt ergibt sich für die Planungsdaten und Antragszahlen der Öko-Regelungen ein sehr ausgeglichenes Bild. Für 2026 sind daher nur noch geringe Anpassungen geplant.
Bei den anderen Direktzahlungen sind die Antragszahlen im Vergleich zum Vorjahr wenig verändert. Während Einkommensgrundstützung und die Umverteilungseinkommensstützung dem Trend entsprechend leicht rückläufig sind, zeigen die Anträge für die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten erfreulicherweise einen leichten Anstieg.
Hintergrund:
Öko-Regelungen sind einjährige Maßnahmen im Rahmen der nationalen GAP-Ausgestaltung. Konventionell wie biologisch wirtschaftende Betriebe werden für die freiwillige Umsetzung dieser Maßnahmen – und damit erbrachte Umweltleistungen – honoriert.
Dazu zählen beispielsweise die sogenannten nicht produktiven Flächen, Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland oder die Bewirtschaftung verschiedener Acker- oder Dauerkulturen ohne Pflanzenschutzmittel.
Für die Öko-Regelungen stehen in Deutschland rund eine Milliarde Euro im Jahr zur Verfügung.
Quelle: BMLEH
Veröffentlichungsdatum: 10.07.2025