Landvolk Niedersachsen: Grundsteuerbefreiung für Realverbände
Die jahrelangen Bemühungen um eine gerechtere Grundsteuerbelastung der niedersächsischen Realverbände im Rahmen der Grundsteuerreform haben nun endlich Früchte getragen.
Der Einsatz des Landvolk Niedersachsen, unterstützt durch die Vereinigung niedersächsischer Realverbände und dem Landvolk Braunschweiger Land, hat zu einer spürbaren Entlastung für die Realverbände im ländlichen Raum geführt, teilt der Landvolk-Pressedienst (LPD) mit.
Der Einsatz des Landvolk Niedersachsen, unterstützt durch die Vereinigung niedersächsischer Realverbände und dem Landvolk Braunschweiger Land, hat zu einer spürbaren Entlastung für die Realverbände im ländlichen Raum geführt. (v.l.n.r.): Sandra Glitza, Cord Kiene, Friedrich Wolff von der Sahl, Heiko Sachtleben, Gerald Heere, Konrad Westphale, Christian Wohlenberg. (Foto © Landvolk)
„Nach der neuen Systematik wird Wegen erstmals ein Wert zugerechnet, sie werden der neuen Nutzungsart Hofstelle zugerechnet. Damit stellte sich die Frage, ob den Wegen der Realverbände die Grundsteuerbefreiung für öffentliche Straßen gewährt werden kann“, schildert Sandra Glitza, Geschäftsführerin der Vereinigung niedersächsischer Realverbände.
„Diese Befreiung hatten die Finanzämter den Realverbänden bisher verweigert – eine Sichtweise, die zu erheblichen finanziellen Belastungen führte“, schildert Sandra Glitza, Geschäftsführerin der Vereinigung niedersächsischer Realverbände“, so Sandra Glitza.
Landwirtschaftliche Wege sind grundsteuerfrei, wenn sie öffentlich genutzt werden
Die Grundsteuerbefreiung für öffentlich genutzte Straßen gemäß § 4 GrStG wurde von den Finanzbehörden abgelehnt, da die Wege formal nur den Mitgliedern der Realverbände zur Verfügung stünden. „Dabei wurde aber außer Acht gelassen, dass diese Wege rechtlich und faktisch von der Allgemeinheit genutzt werden – sei es von Radfahrern, Spaziergängern oder Reitern“, führt Glitza aus.
Ende März fand dazu ein entscheidendes Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere statt. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landvolks und der Realverbände – darunter Cord Kiene, Konrad Westphale, Karl-Friedrich Wolff von der Sahl, Christian Wohlenberg sowie Glitza– wurde die unklare und aus Sicht des Landvolks ungerechte steuerliche Behandlung dargelegt.
„Insbesondere haben wir auf die Parallele zu den steuerbefreiten Wasser- und Bodenverbänden hingewiesen, deren Zielsetzungen sich kaum von denen der Realverbände unterscheiden. Unser zentrales Argument: Die Wirtschaftswege stehen der Öffentlichkeit offen, wie es das Niedersächsische Waldgesetz in § 23 ff. vorsieht. Dieser Umstand wurde nun endlich auch von der Finanzverwaltung anerkannt“, freut sich Karl-Friedrich Wolff von der Sahl vom Braunschweiger Landvolk.
Mit einem Erlass vom 19. Mai 2025 hat das Niedersächsische Landesamt für Steuern nun klargestellt: Landwirtschaftliche Wege der Realverbände sind grundsteuerfrei, wenn das öffentliche Betretungsrecht nicht aus besonderen Gründen ausgeschlossen ist.
„Damit ist ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit getan“, bewertet der Landvolk-Steuerexperte Cord Kiene die Lage. Das Landvolk rät allen betroffenen Realverbänden, Einspruch gegen bestehende Grundsteuerwertbescheide einzulegen, sofern die einmonatige Frist noch läuft.
Dann kann auch eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, sodass die Grundsteuer nicht erst bezahlt werden muss. Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann eine Änderung – eine sogenannte „fehlerbeseitigende Wertfortschreibung“ – beantragt werden. Hier müsste die Grundsteuer vorerst bezahlt, kann aber später erstattet werden.
„Das ist ein großer Erfolg für das Land – und ein starkes Signal für den ländlichen Raum“, sind sich die Vertreter der Vereinigung niedersächsischer Realverbände und des Landvolks Braunschweiger Land einig.
Quelle: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.
Veröffentlichungsdatum: 20.06.2025
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