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BGA: Neue geschäfts­mög­lich­kei­ten durch neu­see­land-frei­han­dels­ab­kom­men

26. April 2024

Nächsten Monat tritt das neue Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland in Kraft. Noch bestehende nichttarifäre Handelshemmnisse sollen reduziert und der digitale Handel vereinfacht werden, wie der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) erläutert.

91 Prozent des derzeitigen neuseeländischen Handels mit der EU werden durch die Abschaffung von Zöllen und zollfreien Kontingenten vom ersten Tag an zollfrei in die EU gelangen. Wenn das Abkommen nach sieben Jahren vollständig umgesetzt ist, werden 97 Prozent des derzeitigen Handels zollfrei in die EU gelangen. Damit, und mit dem Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen, wird Neuseeland als Beschaffungsmarkt für deutsche Unternehmen noch einmal attraktiver.

Das nun anstehende Inkrafttreten des Abkommens hatte der BGA am vergangenen Montag zum Anlass genommen, in Kooperation mit der Botschaft von Neuseeland in Berlin, der Wirtschaftsförderagentur New Zealand Trade and Enterprise und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. ein Webinar zum Thema „Neuseeland als Beschaffungsmarkt“ zu organisieren.

Nach Grußworten der Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg (BGA) und Helena Melnikov (BME) sowie dem neuseeländischen Botschafter Craig Hawke stellte Neuseelands Trade Commissioner in Berlin, Simon Hearsey, die Wirtschaft „Down Under“ vor. In seiner Präsentation ging er insbesondere auf die Sektoren Landwirtschaft und Industriegüter ein. 

Bei der Beschreibung von Neuseelands Innovationskraft überraschte er mit kaum bekannten Fakten: Beispielsweise fand in Neuseeland der erste Flug mit einem bemannten Fluggerät statt und auch die erste Spaltung eines Atoms. Auch bemerkenswert: Das Land mit rund 5 Millionen Einwohnern produziert jährlich Lebensmittel für einen Verbrauch von 40 Millionen Menschen. 

Neben den bekannten Produkten wie Kiwis oder Zwiebeln ist Neuseeland auch einer der größten Produzenten von Saatgut weltweit. Im Anschluss beantwortete Mr. Hearsey zusammen mit weiteren Experten konkrete Fragen, beispielsweise zum Import von Manuka Honig.

Die Verhandlungen waren nicht immer leicht und haben vier Jahre gedauert. Für die EU war das Abkommen mit Neuseeland ein richtiger Lackmus-Test, ob man als europäische Staatengemeinschaft überhaupt noch neue Freihandelsabkommen erfolgreich abschließen kann. Die Bilanz der EU war in den letzten Jahren in diesem Bereich leider eher dürftig. Für die deutsche Wirtschaft jedoch stand die Notwendigkeit eines solchen Abkommens nie in Frage.

Veröffentlichungsdatum: 26.04.2024

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BGA, Neue geschäfts­mög­lich­kei­ten, neu­see­land-frei­han­dels­ab­kom­men