Wittenberg Gemüse / Elite Frische Service GmbH

DBV zu den Vorschlägen der EU-Kommission zum GAP-Rahmen bis 2027 GAP: Abschaffung der Pflichtbrache kann nur erster Schritt sein

19. März 2024

Den vorgelegten Verordnungsvorschlag der EU-Kommission mit Änderungen am EU-Rahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der Periode 2023 bis 2027 begrüßt der Deutsche Bauernverband als ersten Schritt in die richtige Richtung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie.

„Dieses Anliegen tragen wir als Bauernverband seit Beginn der Diskussionen um die aktuelle GAP-Förderung vor. Der heutige Verordnungsvorschlag der EU-Kommission kann und darf aber nur der Anfang zu einem deutlichen Weniger an Bürokratie- und Auflagenlast für die Landwirte sein“, betont DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Darüber hinaus ist gerade bei der Konditionalität künftig deutlich stärker auf eine EU-weite Wettbewerbsgleichheit bei den Fördervoraussetzungen zu achten, wenn den Mitgliedsstaaten mehr Entscheidungsfreiheiten gegeben werden. Auch bei den vielen durch die GAP-Strategiepläne ausgelösten Dokumentations- und Berichtspflichten für Landwirte, Behörden und Zahlstellen an die EU muss noch stärker insbesondere der Aufwand für die Betriebe reduziert werden.

„Die zukünftig über die GAP verpflichtende soziale Konditionalität ohne wirklichen Mehrwert ist auch eher ein Thema für den Bürokratieabbau anstatt für mehr Rechte von Arbeitnehmern. Deshalb hätte die Kommission auch dieses Thema angehen müssen“, fordert Krüsken. „Nun sind Parlament und Rat in einem schnellen Verfahren gefordert, dem Kommissionsvorschlag noch zusätzliche Ergänzungen zu geben und dem so wichtigen Ziel zur Reduzierung von Bürokratie- und Auflagenlast Taten folgen zu lassen. Dazu gehört auch die Streichung der im EU-Recht verankerten 5-Jahres-Regelung zur Entstehung von Dauergrünland, deren praktische Umsetzung seit Jahren ökologisch, ökonomisch und haftungsrechtlich fragwürdig ist“, so Krüsken weiter.

„Die aktuellen Pläne der EU-Kommission täuschen dennoch nicht darüber hinweg, mit welchen weitreichenden Vorschlägen die EU-Behörde außerhalb der GAP-Förderung agiert. Auch dort muss ein Umdenken insbesondere mit Blick auf die EU-Kommission in der neuen Legislaturperiode 2024 bis 2029 stattfinden“, ergänzt Krüsken.

Zur Mitteilung der EU-Kommission: Commission's additional measures to support EU farmers (europa.eu)

 

Quelle: DBV

 

Veröffentlichungsdatum: 19.03.2024

Schlagwörter

DBV, GAP, Abschaffung der Pflichtbrache, erster Schritt