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Der Fruchthandel als "ungewollter Dienstbote" - Drogenschmuggel im internationalen Handelsgeschäft

20. Juni 2023

Auch Fruchthandelsunternehmen in Deutschland werden als „ungewollte Dienstboten“ beim Drogenschmuggel aus Südamerika nach Europa missbraucht. Dieses Fazit zogen Fahnder des Bundeskriminalamtes und des Bayerischen Landeskriminalamtes auf der Jahrestagung des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V.  (DFHV) in Hamburg.

Bildquelle: Shutterstock.com O&G
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Drogenschmuggler nutzten legale Transportwege für ihre Geschäfte, so zum Beispiel Bananenlieferungen in Kühlcontainern. Normalerweise würden die Drogen bereits im Hafen aus den betroffenen Containern entfernt. Wenn dies allerdings fehlschlage, würde die Ware erst zu einem viel späteren Zeitpunkt in der Lieferkette auftauchen, nämlich in Bananenreifereien, Zentrallägern oder sogar am Point of Sale.

Die Drogenfahnder empfahlen den Handelsunternehmen bei Drogenfunden in der Ware oder zum Beispiel bei Einbruchsspuren, geöffneter, durchwühlter oder fehlender Ware oder auffälligen Personen, die das Gelände beobachteten, umgehend die örtliche Polizei zu informieren. Angesichts des Wertes der Drogen – ein Kilo Kokain habe einen Marktwert, der teilweise deutlich über dem von Gold liege – schreckten die Täter häufig auch nicht vor Gewalt zurück. Von eigenen Aktivitäten werde daher dringend abgeraten.

Quelle:  Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV)

Veröffentlichungsdatum: 20.06.2023

Schlagwörter

fruchthandel, ungewollt, Dienstbote, Drogenschmuggel, Handelsgeschäft