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DFHV: EU-Konsultation zur Pflanzenschutzmittelverwendung

16. August 2022

Die EU-Kommission hat Mitte Juni einen Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Auch wenn der DFHV und seine Mitglieder keine Pflanzenschutzmittel herstellen, vertreiben oder benutzen, so kann das Vorhaben der Kommission doch erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Sektor haben, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV).

Bildquelle: Shutterstock.com Pflanzenschutz
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Der Verordnungsentwurf beinhaltet unter anderem ambitionierte Reduktionsziele für chemische Pflanzenschutzmittel und gleichzeitig ein nahezu vollständiges Verbot der Anwendung sämtlicher Pflanzenschutzmittel in „empfindlichen Gebieten”, die wiederum sehr weit gefasst sind. Nunmehr hat die EU-Kommission bis zum 19.09.2022 ein Konsultationsverfahren eröffnet, in das wir als DFHV unsere Stellungnahme einbringen werden. Alle Informationen zu dem Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier. An dieser Stelle können auch Sie selbst eine Stellungnahme abgeben.

Der DFHV betont beim Thema Nachhaltigkeit, dass tatsächlich alle drei Hauptfaktoren – Ökologie, Ökonomie und Soziales – simultan betrachtet werden müssen. Eine Fokussierung auf einzelne Parameter ist wenig hilfreich, ebenso wenig wie die pauschale prozentuale Festlegung von Reduzierungszielen, die eine geringe oder keine wissenschaftliche Basis haben.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 7/2022
 

Veröffentlichungsdatum: 16.08.2022

Schlagwörter

EU, Konsultation, Pflanzenschutzmittelverwendung