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ZVG-Merkblatt zur Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

20. Juni 2025

Die Übergangsfrist für die Meldung elektronischer Kassensysteme endet zum 31. Juli 2025. Damit Einzelhandelsbetriebe – einschließlich Gärtnereien – wissen was zu tun ist, hat der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) ein ZVG-Merkblatt herausgegeben.

Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden, Waagen mit integrierter Kassenfunktion im Einsatz haben, oder andere elektronische Aufzeichnungssysteme nutzen, die Verkaufsdaten erfassen. Dies betrifft auch kleinere Betriebe – unabhängig vom Umsatzvolumen.

Das neue Merkblatt steht wie alle ZVG-Merkblätter den Mitgliedern der Gartenbau-Landesverbände frei zur Verfügung und kann von den Betrieben über den BVE und über die Gartenbau-Landesverbände angefragt werden.


Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 20.06.2025

Schlagwörter

ZVG-Merkblatt, BVE, Meldepflicht, elektronische Kassensysteme