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Saisonstart steht bevor ZVG begrüßt Kurzarbeiterregelung und Corona-Hilfspaket

16. März 2020

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Maßnahmen von Bundestag und Bundesrat zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus sowie das am 13. März verkündete Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Bildquelle: Shutterstock.com Anbau
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Sollte die wirtschaftliche Lage der Betriebe gefährdet sein, bedarf es für diese Fälle einer staatlichen Hilfe, betont der ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Deshalb begrüßt der ZVG-Vorstand die Ankündigung der Bundesregierung, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nehmen soll.

Die wirtschaftlich bedeutende Beet- und Balkonpflanzensaison steht vor der Tür. Durch die Verunsicherung der Verbraucher könnten auch die Gartenbaubetriebe in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch zeigten sich bereits, so der ZVG-Vorstand, erste Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Saison-Arbeitskräften. Im Obst- und Gemüsebau mit seinen engen Erntefenstern könnten erhebliche Lieferengpässe entstehen. Deshalb fordert der ZVG eine größtmögliche Flexibilisierung des heimischen Arbeitsmarktes für Saisonarbeitskräfte, bis hin zu der Tatsache, bestehende Arbeitsverbote aufzuheben.

Die Sorgen der Betriebsinhaber um die wirtschaftlichen, aber auch gesundheitlichen Auswirkungen für ihre Familien und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen wir, so Mertz weiter. Dies gelte erst recht bei Betriebsschließungen, die hoffentlich nicht nötig sein werden. Umso wichtiger sei es jetzt, alles zu tun, die Ausbreitung zu verlangsamen und alle möglichen Vorsorgemaßnahmen auch konsequent umzusetzen.


Hintergrund:
Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurde heute von Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren beschlossen. Dieses soll ab 1. April 2020 in Kraft treten und ist zunächst bis Ende 2021 befristet.

Unter anderem soll Kurzarbeit schon möglich sein, wenn 10 Prozent der Belegschaft davon betroffen sind; bisher liegt die Grenze bei einem Drittel der Beschäftigten. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Dem Arbeitgeber sollen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise erstattet werden können.

Die Regierung will außerdem Liquidität für Unternehmen sichern, Steuererleichterungen und die Beschleunigung von Planungsverfahren bei Investitionen schaffen und hat ein Maßnahmenpaket als Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen verkündet.

Quelle: Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Veröffentlichungsdatum: 16.03.2020

Schlagwörter

ZVG, Kurzarbeiterregelung, Corona-Hilfspaket, Saisonstart