ZVG begrüßt geplante 90-Tage Regelungen – fordert aber Nachbesserungen
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat zum Referentenentwurf zur Änderung der kurzfristigen Beschäftigung Stellung genommen. Er unterstützt ausdrücklich die geplante Verlängerung der bisherigen 70-Tage-Regelung auf 90 Tage, mahnt jedoch rechtssichere Rahmenbedingungen an.
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Kritisch sieht der ZVG insbesondere die unklare Definition des Merkmals der „Nicht-Berufsmäßigkeit“, die für Betriebe erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringt. Gefordert wird eine Streichung dieses Kriteriums oder eine klare gesetzliche Definition sowie eine Amnestieregelung für Arbeitgeber.
Darüber hinaus spricht sich der Verband gegen die Beschränkung der 90-Tage-Regelung auf Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe sowie auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober aus.
Viele Gartenbauunternehmen seien auch außerhalb dieser Sparten und Zeiträume auf kurzfristige Beschäftigte angewiesen, heißt es in der Stellungnahme. Zudem plädiert der ZVG für eine Prüfung zur Ausweitung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten.
Die geplanten Anpassungen müssten so ausgestaltet werden, dass sie den praktischen Bedürfnissen der Betriebe gerecht werden und bürokratische Hürden vermeiden.
Die komplette Stellungahme kann HIER eingesehen werden.
Veröffentlichungsdatum: 29.08.2025