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ZVG befürwortet Neuregelungen zum Aufstiegs-BAföG - Fachkräftebedarf hält an

23. März 2020

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) befürwortet die beschlossene Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Der Bundesrat hatte am 13. März 2020 über seine Zustimmung zum neuen Aufstiegs-BAföG entschieden, das der Bundestag am 14. Februar 2020 beschlossen hatte. Ziel ist es, Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt zu unterstützen.

Bildquelle: Shutterstock.com Feld
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Das Aufstiegs-BAföG bietet Beschäftigten eine gute Möglichkeit, sich fortbilden zu lassen. Laut der im September 2019 erschienen Positivliste der Bundesagentur für Arbeit zählt der Meister im Gartenbau in allen Fachrichtungen zum Mangelberuf. Die besagte Liste wurde auf Grundlage der Engpassanalyse (Bewertung der Fachkräftesituation in Deutschland) erstellt. Auch wenn die Positivliste durch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entfallen ist, zeigt sie den Fach- und Spezialkräftebedarf der Branche auf. Ein weiterer Beleg dafür ist die vom Zentralen Statistikservice am 14. Januar 2020 erstellte Analyse. Diese besagt, dass im Gartenbau bei Aufgaben wie Aufsicht und Führung 64 Arbeitslose auf 100 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen kommen.

Das neue Gesetz soll zum 1. August 2020 in Kraft treten. Größte Änderung ist die Förderung auf allen drei Fortbildungsstufen, die im neuen Berufsbildungsgesetz Eingang gefunden haben. Bisher war nur die Förderung zu einem Fortbildungsziel möglich. Weitere Änderungen betreffen höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse, bessere Vereinbarkeit mit Familie und Verbesserungen für Existenzgründer.

Quelle: ZVG

Veröffentlichungsdatum: 23.03.2020

Schlagwörter

ZVG, Neuregelungen, Aufstiegs-BAföG, Fachkräftebedarf