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Spanien: Königliches Dekret mit höheren Beihilfen für Düngemittel und Agrardiesel veröffentlicht

02. Juli 2026

Das zweite königliche Dekretgesetz mit außerordentlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Krieges im Iran wurde von dem Ministerrat gebilligt und in dem spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht. 


Bildquelle: Pixabay

Zu den wichtigsten Maßnahmen für den Agrarsektor gehören eine Erhöhung der direkten Beihilfen für den Kauf von Düngemitteln um 165 Millionen EUR und die Verlängerung der Subvention für in Landwirtschaft und Fischerei verwendeten Dieselkraftstoff auf bis zu 20 Cent pro Liter bis zum 30. September, wie der spanische Verband der Verbände der exportierenden Erzeuger FEPEX mitteilt.

Das königliche Dekretgesetz 18/2026 vom 29. Juni verabschiedet bestimmte Maßnahmen im Rahmen des umfassenden Krisenreaktionsplans, darunter in Kapitel III spezifische Maßnahmen für den Agrar- und Fischereisektor. 

Im Einzelnen handelt es sich dabei um: 

1. Beihilfen für den Kauf von Düngemitteln. Düngemittel gehören zu den Rohstoffen, deren Preise aufgrund des bewaffneten Konflikts am stärksten gestiegen sind. Diese Maßnahme soll die Auswirkungen dieser Preissteigerungen für die Landwirtschaftsbetriebe abmildern. Düngemittel sind ein grundlegendes Produkt für die Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion. Der Ministerrat hat die Beihilfe auf 38,33 EUR pro Hektar für Trockenfeldkulturen und 92,50 EUR für Bewässerungskulturen erhöht. Das Budget für diese Maßnahme wurde um 165 Millionen EUR aufgestockt. Diese Summe wird zu den im März bewilligten 500 Millionen EUR hinzugerechnet, sodass sich das Gesamtbudget auf 665 Millionen EUR beläuft.

2. Zusätzlich wird eine Beihilfe von bis zu 20 Cent pro Liter für den Kauf von Agrardiesel gewährt. Diese Beihilfe ist vom 30. Juni bis zum 30. September verfügbar. Anspruchsberechtigte Landwirte müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen. Die Beihilfe gilt als beantragt, sobald der Antrag auf Erstattung der Sondersteuer auf Kohlenwasserstoffe eingereicht wurde, von der Landwirte befreit sind. Für die Finanzierung dieser Maßnahme werden zusätzlich zu den 52 Millionen EUR aus dem vorherigen königlichen Gesetzesdekret 55 Millionen EUR bereitgestellt.

Neben den genannten spezifischen Maßnahmen können Unternehmen im Agrarsektor von der in dem königlichen Gesetzesdekret vorgesehenen allgemeinen Hilfe sowie von weiteren Förderungen profitieren, beispielsweise durch die Nutzung von Erdgas in Prozessen des Agrar- und Ernährungssektors oder im Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen.


Quelle: FEPEX

 

Veröffentlichungsdatum: 02.07.2026

Schlagwörter

Spanien, Königliches Dekret, Beihilfen, Düngemittel, Agrardiesel