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Pflanzenschutz: Je eine EU-Verordnung zu RHGs im März und April

16. Mai 2022

Die EU-Mitgliedstaaten haben in ihrer Novembersitzung 2021 (SCoPAFF) lediglich zwei Verordnungsentwürfe zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) angenommen, die den Obst- und Gemüsebereich betreffen. Die zugehörigen EU-Verordnungen wurden im März und April 2022 veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2022/476 betrifft vorrangig RHG-Anhebungen für zehn Wirkstoffe, unter anderem Azoxystrobin, Emamectin und Propiquinazid. Die neuen RHG gelten seit dem 14. April 2022.


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Mit der Verordnung (EU) 2022/566 wurden die RHG für den Wirkstoff Flutianil in bestimmten Kulturen angehoben, die seit dem 28. April 2022 gelten. In 2022 wurden damit bisher mehr als eine Verordnung pro Monat veröffentlicht (in vier Monaten fünf Verordnungen für 23 verschiedene Wirkstoffe). Details zu den jeweiligen Änderungen erhalten die DFHV-Mitglieder über einen separaten QM-Verteiler.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 4/2022 

Veröffentlichungsdatum: 16.05.2022

Schlagwörter

EU-Verordnung, Pflanzenschutz, Rückstandshöchstgehalte, RHG, März, April