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Pestizide: EFSA überprüft Notfallanwendung von Neonicotinoiden

21. Dezember 2020

Die EFSA überprüft die im Jahr 2020 von einigen Mitgliedstaaten gewährten Notfallzulassungen von Neonicotinoiden im Zuckerübenanbau. Das Ersuchen der Europäischen Kommission betrifft 21 Notfallzulassungen von Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Thiacloprid, die von Belgien, Dänemark, Finnland, Kroatien, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei und Spanien erteilt wurden.

Bildquelle: Shutterstock.com Chemie
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Die Anwendung von Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin im Freien wurde im Mai 2018 verboten, und im Januar 2020 wurde ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung von Thiacloprid von der Europäischen Kommission abgelehnt. Die Entscheidungen wurden im Anschluss an von der EFSA durchgeführte wissenschafltiche Bewertungen getroffen.

Die EFSA wird angesichts der besonderen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten und der Verfügbarkeit alternativer Mittel zum Schutz von Zuckerrübenpflanzen prüfen, ob die Zulassungen gerechtfertigt sind. Die Bewertungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2021 abgeschlossen werden.

Die EFSA wird die Gelegenheit zudem nutzen, um die für die Bewertungen verwendete Methodik im Lichte der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission zu überprüfen, vor allem vor dem Hintergrund der Ziele zur Verringerung des Pestizideinsatzes und der Förderung von Alternativen zu Pestiziden.

Die neue Methodik, die die Harmonisierung des Pestizideinsatzes in den EU-Mitgliedstaaten unterstützen wird, wird voraussichtlich bis Ende 2022 zur Verfügung stehen.

Quelle: EFSA

Veröffentlichungsdatum: 21.12.2020

Schlagwörter

Pestizide, EFSA, überprüft, Notfallanwendung. Neonicotinoiden