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Logistikverband BGL begrüßt Reformvorschläge der EU-Kommission zu Maßen und Gewichten von Nutzfahrzeugen

12. Juli 2023

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main begrüßt die heutigen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von schweren Nutzfahrzeugen.

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Die regelmäßigen Anpassungen der Richtlinie sind unabdingbar für die Gestaltung einer zeitgemäßen und praxistauglichen Logistik. Mit angepassten bzw. erweiterten Rahmenbedingungen kann ein bedeutender Beitrag zu größerer Nachhaltigkeit des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoffeinsparungen und somit zur CO2-Reduktion geleistet werden. Angesichts eines hart umkämpften Logistikmarktes sind EU-weit gleiche Rahmenbedingungen maßgeblich für einen fairen Wettbewerb.

Als positive Aspekte sind beispielhaft die Aufnahme des 5-achsigen Kraftfahrzeuges mit bis zu 40 t zGM sowie bei den Null-Emissions-Fahrzeugen die Anhebung der maximal zulässigen Achslast der Antriebsachse auf 12,5 t zu nennen. Allerdings sollte diese Anhebung auf alle Antriebsarten erweitert werden, um beispielsweise bei Teilentladung der Problematik der kurzzeitigen Antriebsachslastüberschreitung gerecht zu werden.

Vor dem Hintergrund der Diskussion um Nutzfahrzeugabmessungen und -gewichte ruft der BGL zu einer wissenschaftlich begleiteten Studie „Nutzfahrzeugkonzepte & Infrastruktur“ in Deutschland und der EU auf, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie beide Seiten – Infrastruktur UND Fahrzeuge – eine nachhaltige und effiziente Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft auch in der Zukunft ermöglichen können.

Quelle: BGL

Veröffentlichungsdatum: 12.07.2023

Schlagwörter

Logistikverband, BGL, Reformvorschläge, EU-Kommission, Nutzfahrzeugen