„Verbraucherinformation muss neu gedacht werden“ Lebensmittelüberwachung / BVLK: Aktuelle Regelung gescheitert
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) begrüßt ausdrücklich den Beschluss der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz, die umstrittene und mittlerweile verfassungswidrige Regelung des § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) abzuschaffen (TOP 40, VSMK-Protokoll).
Aus Sicht der Basis der amtlichen Lebensmittelüberwachung hat sich die Vorschrift in ihrer derzeitigen Ausgestaltung längst nicht mehr bewährt.
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Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die beabsichtigte schnelle und transparente Verbraucherinformation häufig nicht erreicht wird.
Stattdessen führen umfangreiche Verwaltungsverfahren, gerichtliche Eilverfahren und zahlreiche rechtliche Unsicherheiten regelmäßig dazu, dass Veröffentlichungen erst erfolgen, wenn die festgestellten Mängel längst beseitigt sind.
Die veröffentlichten Informationen spiegeln dann oftmals nicht mehr den tatsächlichen Zustand des betreffenden Betriebes wider.
Gleichzeitig bindet die Umsetzung der Vorschrift erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bei Behörden, Gerichten und Unternehmen.
Diese Kapazitäten fehlen an anderer Stelle - insbesondere bei den eigentlichen Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung und damit beim unmittelbaren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
„Die derzeitige Regelung ist ein Beispiel dafür, dass gut gemeinte gesetzliche Vorgaben in der Praxis nicht immer die gewünschte Wirkung entfalten.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung benötigt rechtssichere, praktikable und wirksame Instrumente.
Diesen Anforderungen wird § 40 Abs. 1a LFGB in seiner aktuellen Form schon länger nicht mehr gerecht“, erklärt der Bundesvorsitzende des BVLK, Maik Maschke.
Der BVLK weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Abschaffung der bestehenden Regelung nicht das Ende der Verbraucherinformation sein darf.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen über relevante Verstöße im Lebensmittelbereich.
Aus Sicht des Verbandes darf die Vorschrift daher nicht ersatzlos entfallen, sondern muss grundlegend überarbeitet werden.
Der BVLK fordert daher Bund und Länder auf, die Regelung „zurück ans Reißbrett“ zu schicken und eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen.
Eine künftige Regelung sollte insbesondere:
- rechtliche Unsicherheiten beseitigen,
- Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen,
- aktuelle und verlässliche Informationen gewährleisten,
- die Verhältnismäßigkeit wahren und
- den Behörden eine rechtssichere Veröffentlichung ermöglichen
Der Verbraucherschutz darf dabei nicht geschwächt, sondern muss durch zielgerichtete Kontrollen und eine moderne Form der Verbraucherinformation gestärkt werden.
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands unterstützt deshalb die Abschaffung des § 40 Abs. 1a LFGB in seiner heutigen Form. Gleichzeitig appelliert der Verband an die Politik, zeitnah eine überarbeitete und rechtssichere Nachfolgeregelung zu entwickeln.

„Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Transparenz - aber Transparenz muss aktuell, verlässlich und rechtlich belastbar sein.“
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Quelle: BVLK
Veröffentlichungsdatum: 08.07.2026
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