Landvolk Niedersachsen fordert Ausnahmeregelung beim Mindestlohn
Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro sorgt bei Niedersachsens Obst- und Sonderkulturbetrieben für große Sorge. „Es geht um die Existenz unserer heimischen Obstbauern“, warnt Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen. Gemeinsam mit weiteren Branchenverbänden plädiert das Landvolk für eine Ausnahme im Mindestlohngesetz – insbesondere für Saisonarbeitskräfte, die einen zentralen Baustein der Produktion darstellen.
Die Lohnkosten machen in arbeitsintensiven Bereichen bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten aus – ein Wert, der sich mit einer weiteren Mindestlohnerhöhung nicht mehr wirtschaftlich abbilden lasse, meint Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen. (Foto © Landvolk Niedersachsen)
Anlass ist die bevorstehende Entscheidung der Mindestlohnkommission am 30. Juni. Der Deutsche Bauernverband schlägt vor, dass Saisonkräfte künftig 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erhalten – eine Lösung, die der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO), der Zentralverband Gartenbau (ZVG), die Bundesfachgruppe Obstbau und die Bundesfachgruppe Gemüsebau in einem Schreiben an das unabhängige Gremium unterstützen.
Denn insbesondere Betriebe, die stark auf händische Erntearbeit angewiesen sind, wie die Spargel-, Beeren- und Obstanbauer, stehen massiv unter Druck.
„Wir sprechen hier nicht über Ausbeutung“, betont Schliecker. Viele der Saisonarbeitskräfte kehren seit Jahren immer wieder zu denselben Betrieben zurück. Doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich drastisch verschärft: „Während wir in Deutschland hohe Sozial- und Umweltstandards einhalten und höhere Löhne zahlen, konkurrieren unsere Betriebe mit Importware aus Ländern mit deutlich niedrigeren Produktionskosten und Umweltstandards“, erklärt Schliecker den Grund für die Ausnahmeforderung und verweist auf bereits bestehenden Sonderregelungen für Auszubildende, Praktikanten oder Langzeitarbeitslose. Niemand frage hier, ob das gerecht sei oder nicht.
Die Lohnkosten machen in arbeitsintensiven Bereichen wie dem Beerenanbau bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten aus – ein Wert, der sich mit einer weiteren Mindestlohnerhöhung nicht mehr wirtschaftlich abbilden lasse.
„Unsere Bauern stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagt Schliecker. Viele hätten ihre Arbeitsprozesse bereits optimiert – mehr sei nicht möglich.
Sollte es keine Ausnahmeregelung geben, drohe die weitere Verlagerung der Produktion ins Ausland. Damit würde der im Koalitionsvertrag verankerte Wunsch nach mehr Selbstversorgung mit heimischem Obst und Gemüse ad absurdum geführt.
Schliecker fordert deshalb eine differenzierte Betrachtung durch die Mindestlohnkommission: „Wir brauchen eine Regelung, die soziale Gerechtigkeit nicht gegen wirtschaftliche Realität ausspielt.“ Nur so könnten die Sonderkulturbetriebe in Niedersachsen auch künftig bestehen.
Veröffentlichungsdatum: 27.06.2025