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Krisenmittel: ZVG pocht auf Berücksichtigung des gesamten Gartenbaus Betroffenheit der Betriebe durch Thünen-Studie bestätigt

15. Juni 2022

Auf die Verteilung der Krisenmittel entsprechend der vom Thünen-Institut festgestellten Betroffenheit einzelner Sparten von Gartenbau und Landwirtschaft pocht der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG).

Bildquelle: Shutterstock.com Gartenbau
Bildquelle: Shutterstock.com

„Viele Betriebe des Gartenbaus sind von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs besonders betroffen“, erinnert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Laut der im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erstellten Studie des Thünen-Institutes zählen neben Freiland-Gartenbau und Obstbaubetrieben auch alle gärtnerischen Betriebe mit geschütztem Anbau zu den besonders betroffenen Bereichen. Dazu gehören auch die Betriebe des Zierpflanzenbaus und die Jungpflanzenproduktion.

„Die Ergebnisse der Studie können wir aus der Vielzahl von Rückmeldungen der Gartenbaubetriebe in ihrer ganzen Bandbreite bestätigen“, so Fleischer weiter.

Der ZVG begrüßt, dass die Bundesregierung gärtnerische und landwirtschaftliche Betriebe in dieser wirtschaftlich herausfordernden Situation mit 180 Millionen Euro unterstützen wird. Die heute angekündigte Einschränkung auf nahrungsmittelproduzierende Unternehmen wird allerdings mit großem Befremden aufgenommen.

„Letztlich geht es doch darum, den von der Krise wirtschaftlich betroffenen Unternehmen zu helfen und Marktungleichgewichte zu beseitigen. Dazu zählen auch andere pflanzenproduzierende Bereiche des Gartenbaus, wie z.B. der Unterglas-Zierpflanzenbau“, betont der ZVG-Generalsekretär abschließend.

Quelle: ZVG

 

Veröffentlichungsdatum: 15.06.2022

Schlagwörter

Krisenmittel, ZVG, Berücksichtigung, Gartenbau, Thünen-Studie