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Keine Patente auf Saatgut!: Patent auf Paprika nicht widerrufen

21. Februar 2023

Am Donnerstag hat das Europäische Patentamt (EPA) den Einspruch gegen ein Patent der Firma Syngenta (Chemchina) auf konventionell gezüchtete Paprika (EP2140023) zurückgewiesen. Die Firma Syngenta hatte 2013 ein Patent auf die genetische Eigenschaft von ursprünglich aus Jamaika stammenden Pflanzen erhalten, die eine natürliche Resistenz gegen Pflanzenschädlinge (Weiße Fliege) verleiht.

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Dagegen hatte ein breites Bündnis von Organisationen aus insgesamt 27 Ländern Einspruch eingelegt, weil nach dem Wortlaut der Europäischen Patentgesetze keine Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt werden dürfen. Das EPA gab diesem Einspruch aber nicht statt.

„Nach jahrelangen rechtlichen Unsicherheiten wird die Pflanzenzucht auch in Zukunft durch dieses Patent behindert, das nie hätte erteilt werden dürfen“, kritisiert Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut!. „Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass die Politik einschreitet. Es handelt sich längst nicht nur um ein Patent auf Paprika. Allein im Dezember 2022 wurden mindestens vier weitere europäische Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Betroffen sind Braugerste, Melonen, Tomaten und sogar Löwenzahn. Die Politik muss jetzt aktiv werden, um diesen Ausverkauf unsere Lebensgrundlagen zu stoppen!“

Zwar sind Patente auf konventionelle Zucht in Europa verboten, doch Firmen wie der Agrochemie-Konzern Syngenta oder auch die Firma Carlsberg, greifen zu einem einfachen Trick: Sie beanspruchen die Verwendung von zufällig entstandenen Genvarianten für die Züchtung.

Weitere Informationen www.no-patents-on-seeds.org

Quelle: Keine Patente auf Saatgut!

Veröffentlichungsdatum: 21.02.2023

Schlagwörter

Patent, Paprika, EPA, Syngenta, Keine Patente auf Saatgut!