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Insektenschutzgesetz stellt Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz in Frage DBV Umweltbeauftragter Hartelt im Rahmen des Fachgesprächs im BMEL

10. September 2020

Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zum Insektenschutz ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ein Affront für die vielen Landwirte, die in der Vergangenheit freiwillig artenreiches Grünland, Streuobstwiesen und Gewässerrandstreifen geschaffen und erhalten haben.

Bildquelle: Shutterstock.com Insekten
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DBV Umweltbeauftragter Hartelt: „Dieses freiwillige Engagement nun mit einer gesetzlichen Verpflichtung zu bestrafen und die Förderung zu gefährden, ist genau das falsche Signal an die Landwirte und wird kontraproduktiv wirken“, kritisierte Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd. Die Landwirte nehmen das Thema Insektenschutz als ihre Verantwortung an, wenn es zum einen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angegangen wird und zum anderen Insektenschutz in Kooperation mit den Bauern umgesetzt wird und nicht über Verbote und Auflagen. Hartelt kritisiert im Rahmen des Fachgesprächs im BMEL zudem, dass für das gesamte Aktionsprogramm Insektenschutz die Folgenabschätzung vollkommen unzureichend sei und fordert erneut eine grundsätzliche Überarbeitung des Insektenschutzpakets. „Insektenschutz in der Agrarlandschaft kann nur dann erfolgreich sein, wenn er sich an den Grundprinzipien der Kooperation mit der Landwirtschaft, dem Erhalt der Förderfähigkeit des Naturschutzes und unter Wahrung der wirtschaftlichen Perspektiven der Betriebe ausrichtet“, betonte Hartelt.

Quelle: DBV

Veröffentlichungsdatum: 10.09.2020

Schlagwörter

DBV, Umweltbeauftragter, Hartelt, Insektenschutzgesetz, Kooperation, Landwirtschaft, Naturschutz