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GLOBALG.A.P.: Verlängerung der Übergangzeiten von IFA V6 und GRASP V2 bis Januar 2024

11. Oktober 2022

Als Teil des Standardfestlegungsverfahrens erlaubt GLOBALG.A.P. gewöhnlich ein Jahr Übergangszeit, bevor eine neue Version obligatorisch wird. Nach der Veröffentlichung der Interimsabschlussdokumente für IFA V6 im April 2022 hätte dies bedeutet, dass der Standard im April 2023 verpflichtend wird.

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Wegen der globalen Situation und nach Beratung mit den Beteiligten wurde im Juni 2022 in einer Einigung mit dem GLOBALG.A.P.-Beratungsausschuss entschieden, eine längere Übergangszeit zu erlauben. Das obligatorische Datum wurde folglich auf Oktober 2023 verschoben.

Seit der Veröffentlichung der finalen Dokumente für den IFA-V6-Standard am 29. September 2022 gingen Bitten von verschiedenen nationalen technischen Arbeitsgruppen ein, das Datum neu zu bewerten, an dem IFA V6 für unter anderem Obst und Gemüse sowie GRAPS Add-on V2 obligatorisch werden.

Die Rückmeldungen wurden sorgfältig überdacht und GLOBALG.A.P. hat entschieden, mit dem neu vorgeschlagenen verpflichtenden Datum am 1. Januar 2024 weiterzumachen. Klicken Sie hier für mehr Infos und den Zeitplan im Überblick für die wichtigsten Daten für IFA V6 und GRAPS V2.

Quelle: GLOBALG.A.P.

Veröffentlichungsdatum: 11.10.2022

Schlagwörter

GLOBALG.A.P., Verlängerung, Übergangzeit, IFA, GRASP, Januar