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Gartenbau NRW befürchtet Wettbewerbsverzerrungen durch das Notfallpaket der Niederlande

29. April 2020

Das niederländische Landwirtschaftsministerium schnürt einen Notfonds für den Zierpflanzen- und Gartenbau in Höhe von 600 Millionen Euro und will den Unternehmen 70 Prozent des Umsatzschadens ersetzen.

Bildquelle: Shutterstock.com Gemuese
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„Mit dem am 16. April 2020 gestarteten Bürgschaftsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist zwar endlich unsere Forderung nach einer Liquiditätshilfe umgesetzt worden, durch das neue Notfallpaket der Niederlande befürchten wir allerdings massive Wettbewerbsnachteile für unsere Gartenbaubetriebe in NRW“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverband Gartenbau NRW.

Wettbewerbsverzerrungen durch Notfallspaket der Niederlande

Von der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro angeboten. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent. „Wenn die niederländischen Gartenbaubetriebe nun den Umsatzschaden ersetzt bekommen und die nordrhein-westfälischen Gartenbaubetriebe dagegen Kredite aufnehmen müssen, die sie nächstes Jahr auch noch unter erschwerten Bedingungen der CO2-Steuer zurückzahlen sollen, müssen wir von massiven Wettbewerbsverzerrungen ausgehen“, so Kähler-Theuerkauf. „Besonders wir in NRW als Gartenbauland Nr. 1 in Deutschland und direkter Nachbar zu den Niederlanden.“

Ungleichbehandlung Gewerbe- und Produktionsgartenbau

Weiterhin bleibt der Wermutstropfen, dass es eine Ungleichbehandlung zwischen Gewerbe- und Produktionsgartenbaubetrieben gibt. Für gewerbliche mittelständische Betriebe hat die Bundesregierung weitergehende Schnellkredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, die eine 100%ige Haftungsfreistellung vorsehen. Und die mit dem Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung die Kreditvergabe deutlich beschleunigen. Für den Produktionsgartenbau sind diese Schnellkredite nicht zugänglich.  

Quelle: Landesverband Gartenbau NRW

Veröffentlichungsdatum: 29.04.2020

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