Europäische Handelspolitik: EU unterzeichnet Mercosur-Abkommen
Die EU-Kommissionspräsidentin hat das MERCOSUR-Abkommen für die Europäische Union unterzeichnet. Damit ist das Abkommen formell auf den Weg gebracht. Welche Bedeutung das Abkommen für die EU und Deutschland hat und wie es in Kraft treten kann.
Die Europäische Union und die MERCOSUR-Staaten – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – haben am 17. Januar ein Partnerschaftsabkommen und ein Interims-Handelsabkommen unterzeichnet. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war dazu nach Paraguay gereist.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte nach der Zustimmung im Europäischen Rat dazu: „Die Einigung zum EU-MERCOSUR-Abkommen ist ein Meilenstein in der europäischen Handelspolitik und ein wichtiges Signal unserer strategischen Souveränität und Handlungsfähigkeit. Mit dem Abkommen stärken wir unsere Wirtschaft und die Handelsbeziehungen mit unseren Partnern in Südamerika – das ist gut für Deutschland und für Europa.“
Die 25 Jahre Verhandlungen bezeichnete er jedoch als „zu lang“. Deshalb komme es jetzt darauf an, die nächsten Freihandelsabkommen zügig abzuschließen.
Impulse für Wachstum, Innovation und Beschäftigung
In einer Zeit globaler Umbrüche steht das MERCOSUR-Partnerschaftsabkommen als Zeichen für regelbasierte internationale Zusammenarbeit. Kern des Abkommens ist der Handelsteil, der durch den Abbau von Zöllen und weniger Handelshemmnisse neue Impulse für Wachstum, Innovation und Beschäftigung setzen soll.
Durch die Abschaffung der hohen MERCOSUR-Zölle könnten EU-Exporteure jährlich mehr als vier Milliarden Euro an Zöllen einsparen.
Bereits jetzt unterstützt der Handel mit MERCOSUR mehr als 600.000 Arbeitsplätze in der Europäischen Union. Gleichzeitig werden die strengen EU-Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit sowie die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beibehalten.
Darüber hinaus trägt das Abkommen zu resilienteren und diversifizierten Lieferketten bei. Unternehmen aus der EU, insbesondere der exportorientierte deutsche Mittelstand, erhalten einen besseren Zugang zu einem bislang noch vergleichsweise wenig erschlossenen Markt in Südamerika mit über 260 Millionen Menschen.
Weitere Zustimmung erforderlich
Das EU-MERCOSUR-Abkommen gliedert sich in zwei Teile: ein umfassendes Partnerschaftsabkommen und ein Interim-Handelsabkommen.
Das Interim-Handelsabkommen umfasst ausschließlich den Handelsteil des MERCOSUR-Abkommens und gilt als sogenanntes EU-only-Abkommen. Es wird also bis zum vollständigen Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens als eigenständiges Abkommen fungieren.
Es bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments, nicht jedoch der Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten. Dadurch kann es schneller in Kraft treten und der Wirtschaft früher zugutekommen.
Anfang Januar hatte der Europäische Rat der Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung beider Abkommen zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte seine Zustimmung zur Unterzeichnung im Dezember 2025 gegeben.
Anders als das Handelsabkommen muss das Partnerschaftsabkommen nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments noch von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden.
Gemeinsame Werte und Standards
Als zentrale gemeinsame Werte verankert das MERCOSUR-Abkommen die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.
Zudem verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und des UN-Übereinkommens zu Klimaänderungen.
Die Vertragspartner verpflichten sich zudem, internationale Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards wirksam umzusetzen. Damit wird das Partnerschaftsabkommen einem gestiegenen Anspruch an verantwortungsvolle und nachhaltige internationale Zusammenarbeit gerecht.
Weitere Informationen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Veröffentlichungsdatum: 20.01.2026

