EU-Japan-Abkommen ermöglicht weiter Export von Bio-Produkten
Europäische Unternehmen können mit dem von den staatlichen Kontrollbehörden ausgestellten EU-Bio-Zertifikat weiter ohne zusätzliche Zertifizierungen nach Japan exportieren, dies berichtet RevistaMercados.com.
Der Handel mit Bio-Produkten zwischen der EU und Japan wird auch nach der Erneuerung des Äquivalenzabkommens ununterbrochen fließen.
Dieses Abkommen schafft keine neuen Hindernisse, sondern ermöglicht den Export europäischer Bio-Produkte nach Japan mit dem von der zuständigen Regulierungsbehörde ausgestellten EU-Zertifikat, ohne dass eine japanische JAS-Zertifizierung am Ursprungsort erforderlich ist. Dadurch werden zusätzliche Kosten und Verfahren für Unternehmen vermieden.
In der Praxis bleiben die Exportbedingungen unverändert: Es wird erforderlich sein, einen japanischen Importeur zu haben, der nach den JAS-Vorschriften zertifiziert ist. Jede Sendung muss von einem von der zuständigen Kontrollbehörde in Europa ausgestellten Einfuhrzertifikat begleitet sein.
In Bezug auf die Kennzeichnung müssen die von den japanischen Behörden festgelegten Standards eingehalten werden. Das Abkommen aktualisiert auch einige technische Aspekte, wie beispielsweise die Erweiterung der einbezogenen Produktkategorien, wodurch der Zugang zu einer größeren Auswahl an Bio-Produkten auf dem japanischen Markt ermöglicht wird.
Quelle: RevistaMercados
Veröffentlichungsdatum: 25.08.2025
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