EPAL veröffentlicht EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten
Pünktlich zum Start der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) hat die European Pallet Association e.V. (EPAL) die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten veröffentlicht.
Mit den PPWR-Konformitätserklärungen der EPAL können die Verwender und Lieferanten von EPAL-Paletten nachweisen, dass EPAL-Paletten die Anforderungen an Verpackungen erfüllen, die in Art. 5-12 PPWR geregelt sind.

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Damit erhalten die Verwender von EPAL-Paletten aus Industrie, Handel und Logistik eine verlässliche Grundlage für den Einsatz von EPAL-Paletten unter dem neuen Rechtsrahmen der PPWR.
Am 12.08.2026 begann die Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation).
Während viele andere Regelungen der PPWR erst schrittweise in den kommenden Jahren anwendbar sein werden, gilt bereits ab diesem Datum die Pflicht zum Nachweis der Konformität von Verpackungen mit den Bestimmungen in Art. 5-12 PPWR.

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EPAL-Paletten sind Transportverpackungen und fallen in den Anwendungsbereich der PPWR.
EPAL hat daher die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten angefertigt und veröffentlicht diese ab sofort auf der Website der EPAL.
Damit stehen die PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten allen Unternehmen zur Verfügung, die EPAL-Paletten für den Transport und die Lagerung von Waren einsetzen.
Dirk Hoferer, Präsident der EPAL: „Die Verwender von Paletten sollen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Veröffentlichung der PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten durch EPAL erleichtert die Compliance-Prozesse der Verwender von EPAL-Paletten aus Industrie, Handel und Logistik.
Diese erhalten mit den soeben veröffentlichten PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten eine eindeutige Bestätigung, dass die von ihnen eingesetzten EPAL-Paletten die Anforderungen der PPWR erfüllen.
Das schafft Rechtssicherheit und reduziert für die Unternehmen den eigenen Dokumentationsaufwand. Insbesondere für Unternehmen mit komplexen oder grenzüberschreitenden Lieferketten ist dies ein wichtiger Vorteil.“

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Viele Unternehmen, die EPAL-Paletten verwenden, haben bereits in den letzten Wochen von EPAL oder von ihren Paletten- und Warenlieferanten den Nachweis der PPWR-Konformität von EPAL-Paletten erhalten.
EPAL hat sich daher entschlossen, die PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten auf der Website der EPAL zu veröffentlichen. Das macht den Nachweis der PPWR-Konformität von EPAL-Paletten durch die Verwender von EPAL-Paletten einfach und transparent.
Gleichzeitig haben die Verwender von EPAL-Paletten und die von EPAL lizenzierten Lieferanten von EPAL-Paletten auch die Möglichkeit, einen QR-Code mit Informationen über die PPWR-Konformität von EPAL-Paletten zu nutzen.
Mit dem Scan des QR-Codes wird der digitale Palettenpass für EPAL-Paletten angezeigt. Dieser enthält neben den PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten auch weitere wichtige Informationen über EPAL-Paletten und den EPAL-Palettenpool.
Die Verwender und die lizenzierten Lieferanten von EPAL-Paletten können den QR-Code in ihren Lieferpapieren abbilden oder als Datei weiterleiten und so gegenüber dem Empfänger der EPAL-Paletten die PPWR-Konformität nachweisen.
Jarek Maciążek, Präsident der EPAL:„Für den einfachen Nachweis der PPWR-Konformität nutzen wir den digitalen Palettenpass für EPAL-Paletten, der von uns mit der Einführung der EPAL-Paletten mit QR-Code im Jahr 2024 entwickelt worden ist und ursprünglich nur Informationen über die Produktion der EPAL-Paletten enthalten hat.
Wir haben den digitalen Palettenpass nun weiterentwickelt und stellen hiermit in der Zukunft alle wichtigen Informationen über EPAL-Paletten und deren Einsatz und Wiederverwendung zur Verfügung, wie z. B. die PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten.
Der QR-Code und der digitale Palettenpass für EPAL-Paletten dienen gemeinsam mit der Kennzeichnung von EPAL-Paletten auch der Erfüllung der Kennzeichnungspflicht gemäß Art. 15 (6) PPWR.“
Die Anforderungen an PPWR-Konformitätserklärungen sind in Anhang VIII der PPWR geregelt. Hieran orientieren sich die PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten.
Darin wird u. a. bestätigt, dass EPAL-Paletten recyclingfähig und wiederverwendbar sind und die in Art. 5 PPWR geregelten Anforderungen an Stoffe in Verpackungen erfüllen.
EPAL hat das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt und das Ergebnis in den PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten dokumentiert.
Dabei hat EPAL auf die umfangreichen Daten zurückgreifen können, die mit der unabhängigen Qualitätssicherung der EPAL seit vielen Jahren erhoben worden sind.
Die Qualitätssicherung der EPAL gewährleistet auch in Zukunft kontinuierlich die PPWR-Konformität von EPAL-Paletten.
Bernd Dörre, CEO der EPAL: „Die Anfertigung von PPWR-Konformitätserklärungen ist kein einmaliger Vorgang. Die Erzeuger von Verpackungen sind verpflichtet, die PPWR-Konformität der Verpackungen kontinuierlich zu prüfen und zu gewährleisten und dies zu dokumentieren.
Das gilt auch für EPAL-Paletten.
EPAL kann zur Erfüllung dieser Pflichten die seit Jahrzehnten etablierte Qualitätssicherung von EPAL-Paletten nutzen.
Diese gewährleistet nicht nur die hohe Qualität und Sicherheit von EPAL-Paletten, sondern auch die Wiederverwendbarkeit von EPAL-Paletten.
Dies ist ein wichtiger Teil der PPWR-Konformität von EPAL-Paletten und ebenso von zentraler Bedeutung für den Erfolg des offenen EPAL-Palettenpools.“
Die europäische Kommission hat am 03.08.2026 die zweite Fassung der FAQ zur Erläuterung der PPWR veröffentlicht.
Darin wird der EPAL-Palettenpool erneut als ein Beispiel für ein offenes Wiederverwendungssystem gemäß den Bestimmungen der PPWR benannt.
Mit der Verwendung von EPAL-Paletten, die Teil des Wiederverwendungssystems EPAL-Palettenpool sind, können die Verwender von EPAL-Paletten dazu beitragen, die ab dem Jahr 2030 für sie geltenden Wiederverwendungsziele zu erreichen.
Als offener Palettenpool bietet EPAL damit den freien Zugang zu PPWR-konformen und wiederverwendbaren EPAL-Paletten und bestätigt dies mit den PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten.
Unternehmen, die Waren auf Paletten transportieren oder lagern, können mit dem Einsatz von EPAL-Paletten ohne vertragliche Bindung und ohne zusätzliche Kosten die PPWR-Konformität der von ihnen eingesetzten Paletten gewährleisten.
EPAL wird daher in der Zukunft weitere Palettentypen in den EPAL-Palettenpool integrieren, um es für Industrie, Handel und Logistik einfacher zu machen, die Anforderungen der PPWR zu erfüllen.
Dirk Hoferer, Präsident der EPAL:„Die Wiederverwendung von Verpackungen funktioniert dann besonders gut, wenn sie einfach zugänglich ist und die Paletten von möglichst vielen Unternehmen unterschiedlicher Branchen gemeinsam genutzt werden können.
Das ist die Stärke des offenen EPAL-Palettenpools und die Veröffentlichung der PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten trägt hierzu bei.
Die erfolgreiche Entwicklung der Produktion von EPAL CP-Paletten im Jahr 2026 resultiert auch aus der Notwendigkeit zum Nachweis der PPWR-Konformität von CP-Paletten.

Daher stehen selbstverständlich auch für alle neun Typen der EPAL CP-Paletten die PPWR-Konformitätserklärungen zur Verfügung.“
Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026

