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BOG: Eigenes Ausschreibungselement gefordert EEG-Novelle: Solarstrom von Obstanlagen ermöglichen

04. Dezember 2020

Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) hat sich über den Deutschen Bauernverband (DBV) generell für die Aufnahme der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) im Obst- und Sonderkulturanbau als separates Ausschreibungselement im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgesprochen.

Bildquelle: Shutterstock.com Solar
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Der Einsatz von Agri-PV könnte laut einem gemeinsamen Schreiben von DBV und Verbänden der Energiewirtschaft den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben, ohne dabei örtliche Agrarstrukturen zu bedrohen. Agri-PV-Anlagen sind eine Form von Freiflächenanlage, die die kombinierte Nutzung einer Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion und die solare Stromerzeugung ermöglichen. Eine genaue Definition steht noch aus.

Die Verbände versprechen sich durch die Doppelnutzung u.a. zusätzliche Einnahmen, Stromeigenversorgung aber auch Schutz vor Hagel, Starkregen oder Sonnenbrand. Zu den Unterzeichnern gehören neben dem DBV der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Quelle: ZVG/ BOG

 

Veröffentlichungsdatum: 04.12.2020

Schlagwörter

EEG-Novelle, Solarstrom, Obstanlagen, BOG