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DFHV: EU-Richtlinie Reduzierung Lebensmittelverluste

04. November 2025

Die EU-Kommission hat die Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht, berichtet der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) in seinem Newsletter.

Die Revision umfasst eine Erweiterung des Geltungsbereichs und führt neue Begriffe ein. Zentraler Fokus ist die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. 


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Damit werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, präventive Maßnahmen zu ergreifen, Verhaltensänderungen zu fördern, Ineffizienzen in der Lieferkette zu beseitigen und Lebensmittelspenden zu unterstützen.  

Die  Mitgliedstaaten  müssen  erforderliche  Maßnahmen  treffen,  damit  bis  zum 31. Dezember 2030 die folgenden Ziele erreicht werden: Verringerung von Lebensmittelabfällen im Bereich Verarbeitung und Herstellung um 10 % und 
Verringerung von Lebensmittelabfällen pro Kopf insgesamt im Einzelhandel, Vertrieb von Lebensmitteln und in Gaststätten um 30 %. 

Die Richtlinie trat am 16. Oktober 2025 in Kraft, die Mitgliedsstaaten sind verpflichtend, die neuen Regelungen bis 
spätestens 17. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission plant bis 2027 eine Überprüfung der Ziele.


Quelle: DFHV, EU-Amtsblatt 

Veröffentlichungsdatum: 04.11.2025

Schlagwörter

DFHV, EU-Richtlinie Reduzierung Lebensmittelverluste, EU-Amtsblatt