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Der DFHV im Lobbyregister des Bundestages

09. März 2022

Am 1. Januar 2022 ist das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Lobbyregistergesetz in Kraft getreten. Es sieht die Einrichtung eines in elektronischer Form beim Deutschen Bundestag geführten öffentlichen Lobbyregisters vor. In diesem müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter registrieren, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen.

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Fehlende, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig erfolgte Einträge im Register stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Das ist das Credo des Gesetzgebers. Das Handbuch des Bundestages zum Ausfüllen des Lobbyregisters umfasst knapp 190 DIN A4 Seiten und dementsprechend aufwändig ist der Eintrag, verbunden mit vielen Unklarheiten. Ein Bürokratiemonster wie es im Buche steht!

Unter der Registrierungsnummer 648 finden Sie auch die rechtzeitige und korrekte Eintragung des DFHV, denn wir wollen natürlich keine Geldstrafe riskieren. Transparenz und Offenheit sind für uns selbstverständlich. Wenn Sie jedoch etwas über den DFHV erfahren möchten, gehen Sie lieber auf unsere Website. Dort findet man hundertmal mehr Informationen über den Verband und seine Mitglieder, als in diesem Lobbyregister – und zwar freiwillig, kostenlos und für jedermann jederzeit zugänglich.

Quelle: DFHV Newsletter aktuell 1/2022
 

 

Veröffentlichungsdatum: 09.03.2022

Schlagwörter

DFHV, Lobbyregister, Bundestag