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BWV Präsident Hartelt: "Mindestlohnerhöhung nicht ohne höhere Erzeugerpreise"

10. November 2021

Zum Start der Koalitionsverhandlungen fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, SPD, FDP und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN dazu auf, ein Konzept vorzulegen, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft bei einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 EUR abgesichert werden kann. Die zusätzliche Kostensteigerung bei arbeitsintensiven landwirtschaftlichen Kulturen werde dazu führen, dass die Erzeugung ins Ausland abwandert, sollte nicht gegengesteuert werden.

Foto © BWV
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Ampelparteien müssen Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft absichern

Die verhandelnden Parteien sind laut Hartelt in der Pflicht, die Konsequenzen der Mindestlohnerhöhung auf die regionale Produktion von Lebensmitteln mitzudenken und Maßnahmen zu entwickeln, wie diese zusätzlichen Kosten ausgeglichen werden können. Insbesondere im Obst- und Gemüsebau, aber auch im Weinbau sind die Lohnkosten – und deren Niveau im europäischen und außereuropäischen Vergleich – ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit der Betriebe. Eine reine Erhöhung des Mindestlohns würde zwangsläufig dazu führen, dass viele Gemüse- und Obstsorten nicht mehr konkurrenzfähig in Deutschland angebaut werden können.

Der BWV-Präsident verweist vor diesem Hintergrund auf den Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Darin wird gefordert, Verlagerungseffekte der Produktion in Regionen mit geringeren sozialen und ökologischen Standards zu verhindern. Ein deutlich höherer Mindestlohn als in vielen Staaten mit erheblich niedrigeren Anforderungen, aus denen wir Lebensmittel importieren, sei diesbezüglich sicherlich nicht hilfreich, so Hartelt.

Um den Ansprüchen der Gesellschaft nach einer in allen Dimensionen nachhaltigen Landwirtschaft zu genügen, müssen die dadurch entstehenden Mehrkosten auch ausgeglichen werden. Die ZKL nennt dafür Instrumente wie stufenübergreifende Finanzierungskonzepte, Grenzausgleichsabgaben und langfristige Kostenausgleiche auf Basis spezifischer Verbrauchssteuern. Darüber hinaus sind auch Handelsbeschränkungen wie Zölle, besondere Handelspräferenzen für nachhaltige Importprodukte, verbindliche Importstandards oder Importverbote für Produkte mit zu niedrigen Nachhaltigkeitsstandards anzuwenden.

Hartelt hofft, dass die Ampelparteien den Abschlussbericht der ZKL bei ihren Koalitionsverhandlungen berücksichtigen und die mühsam erarbeiteten Kompromisse zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft, Verbraucher, Umwelt, Tierschutz sowie Wissenschaft nicht wieder hinterfragt werden. Eine Mindestlohnerhöhung ohne flankierende Maßnahmen dürfe es demnach nicht geben. Die politisch Verantwortlichen in den drei Parteien müssten jetzt zeigen, wie ernst sie es meinen mit ihrem im Sondierungspapier festgehaltenen Ziel, den Landwirten langfristig ein auskömmliches Einkommen zu sichern.

Quelle: BWV

Veröffentlichungsdatum: 10.11.2021

Schlagwörter

BWV, Präsident, Hartelt, Mindestlohnerhöhung, Erzeugerpreise